Festschrift zur Eröffnung der Nebenbahnen des Kreises Bergheim und der Mödrath-Liblar-Brühler Eisenbahn-Aktiengesellschaft |
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I. |
Einleitung
und Allgemeines |
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II. Die dem Kreis Bergheim gehörigen Bahnen |
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Geschichtliche
Entwicklung |
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Finanzierung |
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Die mit der Gesellschaft Lenz für den Vertragsabschluss über den Bau und Betrieb, die Finanzierung usw vereinbarten Grundzüge waren im wesentlichen folgende: Den Bau übernimmt die Firma Lenz als Generalunternehmerin, den Grunderwerb besorgt der Kreis, den Betrieb verpachtet der Kreis an die Firma Lenz, sodass ihr alle Einnahmen aus dem Betriebe zufliessen. Als Pacht erhält der Kreis 3 ½ % Zinsen und 1 % Tilgung von dem gesamten Baukapitale einschl. Grunderwerb aber ausschl. Betriebsmittel. Die Firma Lenz kann nicht kündigen bis zur erfolgten Tilgung des Baukapitals nach 46 Jahren, wohl aber der Kreis nach 20 Jahren. Der Kreis nimmt das Kapital bei der Landesbank auf und da er dort nur 3 % Zinsen zu zahlen hat, so verbleibt ein Gewinn von ½ % übrig, abgesehen davon, dass der kreis nach erfolgter Tilgung eine schuldenfreie Bahn erlangt, die ihn nichts gekostet hat, da die Tilgungsquote lediglich der Betriebspächter zu zahlen hat. |
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Die Tarife dürfen höchstens 20 % höher wie die Staatsbahntarife sein. Am 10. Mai 1895 wurde der förmliche Bau- und Betriebsvertrag mit Lenz & Co. Abgeschlossen. |
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