Festschrift zur Eröffnung der Nebenbahnen des Kreises Bergheim und der Mödrath-Liblar-Brühler Eisenbahn-Aktiengesellschaft |
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I. |
Einleitung
und Allgemeines |
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III. Mödrath-Liblar-Brühler Eisenbahn |
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Geschichtliche
Entwicklung |
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Zulassung der normalspurigen Nebenbahn |
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Durch diesen vorläufigen Anschluss der Gruben an die Staatsbahn war zwar der direkte Übergang vollspuriger Wagen für die hauptsächlich in Frage kommenden Werke gesichert, sie hatten aber immer noch unter dem Nachteil zu leiden, dass direkte Frachtsätze mit den Preussischen Staatsbahnen und fremden Verwaltungen nicht erstellt werden konnten und infolgedessen von den Gruben eine um etwa 6 Mark höhere Fracht für den Doppellader zu zahlen war. Als daher durch Ministerialerlass vom 28. Februar 1903 die Unterstellung der Strecke Mödrath-Brühl unter das Gesetz über die eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 grundsätzlich zugestanden war, wurden die an dieses Zugeständnis geknüpften Bedingungen von der Westdeutschen Eisenbahngesellschaft im Interesse des öffentlichen Verkehrs bereitwilligst übernommen und war damit der endliche Ausbau einer vollspurigen Nebenbahn gesichert. Entsprechend den Bedingungen des Herrn Ministers wurde zunächst eine besondere Gesellschaft zur Durchführung des neuen Unternehmens unter der Firma Mödrath-Liblar-Brühler Eisenbahn-Aktiengesellschaft mit dem Sitze in Cöln am 4. August 1903 gegründet und ihr Anlagekapital auf 3.360.000 Mark festgesetzt. |
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Umwandlung der schmalspurigen Kleinbahn in eine normalspurige Nebenbahn |
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