Busverkehr
an der Erft |
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1. Die
Unternehmensgründung |
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Aus dem Firmenarchiv: |
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Zwischen dem Unternehmer Herrn Gerhard Kessel in Kierdorf einerseits und dem Kreise Euskirchen andererseits wurde heute folgender Vertrag geschlossen: |
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1. Herr Gerhard Kessel stellt den in seinem Besitz befindlichen Personenkraftwagen ( Omnibus ) zu Krankentransportzwecken dem Kreise Euskirchen zur Verfügung. Er verpflichtet sich, den Wagen mit einer Bahre zum Transport von Kranken auszurüsten. |
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2. Herr Kessel ist berechtigt, von den Bestellern eine Entschädigung von je 0,40 RM je km, zu fordern. In den Fällen, in denen der Besteller armenrechtlich hilfsbedürftig ist wird die Bezahlung vom Bezirksvorsorgeverband übernommen |
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3. Der Kreis zahlt Herrn Kessel eine jährliche Pauschalsumme von 100,-- RM zur ordnungsmäßigen Instandhaltung des Wagens. |
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4. Dieser Vertrag tritt sofort in Kraft und gilt bis zum 31.3.1929. Jeder Teil hat das Recht, den Vertrag mit 3-monatlicher Frist vor dem Ablauf seiner Gültigkeitsdauer zu kündigen, das heisst also bis zum 31.12.1928. Falls der Vertrag nicht gekündigt wird, gilt er unter den gleichen Bedingungen jeweils 1 Jahr weiter. |
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Euskirchen, den 8. März 1928. |
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Der Unternehmer gez. Gerd Kessel |
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Der Kreis Euskirchen gez. Kunzmann, Landrat |
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