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Zeitungsartikel über die Rheinische Bahn und die Eifelbahn mit ihren Nebenbahnen |
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- Um dem reisenden Publikum es zu ermöglichen, bei etwa eintretender dringender Gefahr dem Zug= resp. Locomotivführer ein Nothsignal zu geben, wird vom 1. Januar ab bei allen dem Personenverkehr dienenden Zügen die Zugleine, welche bis jetzt über die Wagen gezogen wurde, an der rechten Seite der Fahrtrichtung, oberhalb des Fensters, angebracht, und zwar so, daß dieselbe vom Coupee aus leicht zu erreichen ist. Ueber die Handhabung der Leine von Seiten der Passagiere ist in jedem Coupee ein Plakat angebracht. Jeder Mißbrauch dieser Einrichtung wird streng bestraft. - Das Berliner Kammergericht hat entschieden, daß die Bemerkung auf den Eisenbahnretourbilleten: Das Billet ist nicht übertragbar keine rechtliche Wirkung hat. Der Käufer eines solchen Billets kann verlangen, mit der Bahn befördert zu werden. |
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Quelle: Unterhaltungsblatt und
Anzeiger für den Kreis Schleiden vom Mai 1885 |
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Sammlung Anton Könen, Mechernich - Die
Euskirchener Kreisbahn Zur allgemeinen Wisoveg-Sammlung rund um Wirtschaft und Verkehr im Kreise Euskirchen und der Eifel - aus Heimatkalendern, Zeitungen und Büchern. © Copyright wisoveg.de |
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