Zeitungsartikel über die Rheinische Bahn und die Eifelbahn mit ihren Nebenbahnen








- Um dem reisenden Publikum es zu ermöglichen, bei etwa eintretender dringender Gefahr dem Zug= resp. Locomotivführer ein Nothsignal zu geben, wird vom 1. Januar ab bei allen dem Personenverkehr dienenden Zügen die Zugleine, welche bis jetzt über die Wagen gezogen wurde, an der rechten Seite der Fahrtrichtung, oberhalb des Fensters, angebracht, und zwar so, daß dieselbe vom Coupee aus leicht zu erreichen ist. Ueber die Handhabung der Leine von Seiten der Passagiere ist in jedem Coupee ein Plakat angebracht. Jeder Mißbrauch dieser Einrichtung wird streng bestraft.

- Das Berliner Kammergericht hat entschieden, daß die Bemerkung auf den Eisenbahnretourbilleten: „Das Billet ist nicht übertragbar“ keine rechtliche Wirkung hat. Der Käufer eines solchen Billets kann verlangen, mit der Bahn befördert zu werden.








Quelle: Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden vom Mai 1885
Archiv: Anton Könen Mechernich









Sammlung Anton Könen, Mechernich

- Die Euskirchener Kreisbahn
- Volkswirtschaftl. Artikel, Aufbau der Rheinischen Bahn, Verstaatlichung und Eifelbahn 1853 - 1875
- Die Rheinische Bahn - Bekanntmachungen und kleine Artikel von 1846 - 1933
- Inserate rund um die Rheinische Bahn und Eifelbahn 1865 - 1922
- Bau der Strecke Düren - Euskirchen - Call - Schleiden - Hellenthal 1867 - 1914
- Weiterführung in die Eifel und Weiterführung nach Münstereifel betreffend
- Französische Besatzungszeit und Artikel 30er Jahre
- 40er Jahre und Artikel der Nachkriegsjahre
- 50er und 60er Jahre, Artikel der 70er Jahre bis 2004

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