Zeitungsartikel über die Rheinische Bahn und die Eifelbahn mit ihren Nebenbahnen







Vorladung.

Die Enteignung des zum Eisenbahnbau Call=Hellenthal in der Gemeinde Hellenthal, erforderlichen Terrains betreffen.

Zufolge Verfügung der Königlichen Regierung zu Aachen wird behufs der Feststellung der Entschädigung für das zum Bau der Eisenbahn Call=Hellenthal in der Gemeinde Hellenthal zu erwerbende Terrain zur Verhandlung nach §§ 25 ff. des Enteignungs=Gesetzes vom 11. Juni 1874 Termin auf

Montag den 23. und nöthigenfalls Dienstag den 24. dss. M. jedesmal um 8 Uhr Morgens anfangend,

im Hause des Gastwirthen Peter Metz zu Blumenthal anberaumt.

Die Interessenten werden hierdurch zu gedachtem Termine geladen und aufgefordert, ihre Recht im Termine zu wahren, mit der Verwarung, daß bei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun die Entschädigung festgestellt und wegen deren Auszahlung oder Hinterlegung verfügt werden wird.

Schleiden, den 9. April 1883.

Der Commissar der Königlichen Regierung:

Königlicher Landrath,
Frhr. von Harff.

Vorladung.

Die Enteignung des zum Eisenbahnbau Call-Hellenthal in der Gemeinde Dreiborn, erforderlichen Terrains betreffen.

Zufolge Verfügung der Königlichen Regierung zu Aachen wird behufs der Feststellung der Entschädigung für das zum Bauder Eisenbahn Call=Hellenthal in der Gemeinde Dreiborn zu erwerbende Terrain zur Verhandlung nach §§ 25 ff. des Enteignungs=Gesetzes vom 11. Juni 1874 Termin auf

Mittwoch den 25. dss Mts.
Morgens 8 Uhr

im Hotel Graff zu Schleiden anberaumt.

Die Interessenten werden hierdurch zu gedachtem Termine geladen und aufgefordert, ihre Recht im Termine zu wahren, mit der Verwarung, daß bei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun die Entschädigung festgestellt und wegen deren Auszahlung oder Hinterlegung verfügt werden wird.

Schleiden, den 9. April 1883.

Der Commissar der Königlichen Regierung:

Königlicher Landrath,
Frhr. von Harff.

Vorladung.

Die Enteignung des zum Eisenbahnbau Call-Hellenthal in der Gemeinde Call, erforderlichen Terrains betreffen.

Zufolge Verfügung der Königlichen Regierung zu Aachen wird behufs der Feststellung der Entschädigung für das zum Bauder Eisenbahn Call=Hellenthal in der Gemeinde Call zu erwerbende Terrain zur Verhandlung nach §§ 25 ff. des Enteignungs=Gesetzes vom 11. Juni 1874 Termin auf

Donnerstag den 26. dss. Mts.,
Morgens 8 Uhr,

im Hause Resgen zu Call anberaumt.

Die Interessenten werden hierdurch zu gedachtem Termine geladen und aufgefordert, ihre Recht im Termine zu wahren, mit der Verwarung, daß bei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun die Entschädigung festgestellt und wegen deren Auszahlung oder Hinterlegung verfügt werden wird.

Schleiden, den 9. April 1883.

Der Commissar der Königlichen Regierung:

Königlicher Landrath,
Frhr. von Harff.

Vorladung.

Die Enteignung des zum Eisenbahnbau Call-Hellenthal in der Gemeinde Sötenich, erforderlichen Terrains betreffen.

Zufolge Verfügung der Königlichen Regierung zu Aachen wird behufs der Feststellung der Entschädigung für das zum Bauder Eisenbahn Call=Hellenthal in der Gemeinde Sötenich zu erwerbende Terrain zur Verhandlung nach §§ 25 ff. des Enteignungs=Gesetzes vom 11. Juni 1874 Termin auf

Donnerstag den 26. dss. Mts.,
Morgens 8 Uhr,

im Hause Resgen zu Call anberaumt.

Die Interessenten werden hierdurch zu gedachtem Termine geladen und aufgefordert, ihre Recht im Termine zu wahren, mit der Verwarung, daß bei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun die Entschädigung festgestellt und wegen deren Auszahlung oder Hinterlegung verfügt werden wird.

Schleiden, den 9. April 1883.

Der Commissar der Königlichen Regierung:

Königlicher Landrath,
Frhr. von Harff.

Vorladung.

Die Enteignung des zum Eisenbahnbau Call-Hellenthal in der Gemeinde Untergoldbach, erforderlichen Terrains betreffen.

Zufolge Verfügung der Königlichen Regierung zu Aachen wird behufs der Feststellung der Entschädigung für das zum Bauder Eisenbahn Call=Hellenthal in der Gemeinde Untergoldbach zu erwerbende Terrain zur Verhandlung nach §§ 25 ff. des Enteignungs=Gesetzes vom 11. Juni 1874 Termin auf

Donnerstag den 26. dss. Mts.,
Morgens 8 Uhr,

im Hause Graf zu Schleiden anberaumt.

Die Interessenten werden hierdurch zu gedachtem Termine geladen und aufgefordert, ihre Recht im Termine zu wahren, mit der Verwarung, daß bei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun die Entschädigung festgestellt und wegen deren Auszahlung oder Hinterlegung verfügt werden wird.

Schleiden, den 9. April 1883.

Der Commissar der Königlichen Regierung:

Königlicher Landrath,
Frhr. von Harff.













Quelle: Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden vom April 1883
Archiv: Anton Könen Mechernich









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- Volkswirtschaftl. Artikel, Aufbau der Rheinischen Bahn, Verstaatlichung und Eifelbahn 1853 - 1875
- Die Rheinische Bahn - Bekanntmachungen und kleine Artikel von 1846 - 1933
- Inserate rund um die Rheinische Bahn und Eifelbahn 1865 - 1922
- Bau der Strecke Düren - Euskirchen - Call - Schleiden - Hellenthal 1867 - 1914
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