Regie und Reichsbahn.








Die Eisenbahnverhandlungen.

Das Ergebnis der bisherigen Eisenbahnverhandlungen ist bezüglich der

Regelung des Güterverkehrs

das folgende:

Vom 1. März d. J. ab wird der direkte Güterverkehr zwischen den Reichsbahnstationen der englisch besetzten Zone und den im Regiebetriebe befindlichen Stationen aufgenommen. In der Richtung nach den Regiestationen gilt der deutsche Frachtbrief und in der umgekehrten Richtung der Regiefrachtbrief für die ganze Beförderungsstrecke. Allgemein sind Nachnahmebelastung sowie Angabe des Interesses an der Lieferung ausgeschlossen. Nachträgliche Verfügungen sind nur insoweit zugelassen, als die Auslieferung eines Gutes an einen anderen Empfänger auf der ursprünglichen Bestimmungsstation verfügt wird.

Die Fracht wird getrennt für die Beförderung auf der Strecke innerhalb der englischen Zone und für die Beförderung auf den Regiestrecken nach den für die einzelnen Frachtberechnungsabschnitten gültigen Tarifen berechnet, d. h. auf den Strecken der englisch besetzten Zone nach dem deutschen Binnentarif und auf den Regiestrecken nach dem Regietrarif. Die Tarifübergangspunkte zwischen der Kölner Zone und den Regiestrecken sind: Wahn, Sechtem, Liblar, Düren, Elsdorf=West, Bedburg=West, Rommerskirchen, Dormagen, Düsseldorf=Hbf. und Düsseldorf=Eller.

Die Gesamtfracht ist in beiden Richtungen vom Versender zu bezahlen. Zwecks Bezahlung der ganzen Fracht in Mark werden die in französischen Franken erstellten Regiefrachten zu dem amtlich bekanntgegebenen Umrechnungskurse umgerechnet. Die Haftung für Schäden wird seitens der Versandbahn für die ganze Beförderungsstrecke nach den bei ihr gültigen Bestimmungen übernommen. Reklamationen sind daher stets an die Versandbahn zu richten.

Hervorgehoben wird, daß der Binnenverkehr bei Stationen der englisch besetzen Zone untereinander und der Verkehr dieser Stationen mit den Stationen des unbesetzten Gebietes nach wie vor sich lediglich nach den Bestimmungen des Reichsbahnbinnentarifs abgewickelt, anderseits wickelt sich der Verkehr von Regiestationen über die englisch besetzte Zone nach Regiestationen als reiner Regiebahnverkehr mittels durchgehendem Regiefrachtbrief ab.

Trotzdem der direkte Güterverkehr zwischen Reichbahnstationen der englisch besetzten Zone und den im Regiebetriebe befindlichen Stationen am 1. März d. J. aufgenommen wird, ist ein direkter Verkehr mit durchgehenden Frachtbriefe zwischen den Stationen des unbesetzten Deutschlands und den Regiestationen im Durchgang durch die englisch besetzte Zone nicht möglich. Es sind vielmehr alle Sendungen an eine Mittelsperson nach einem Kölner Bahnhof zu richten. Von wo die Weiterabfertigung mit neuem Frachtbriefe erfolgt. Besonders hervorgehoben wird, daß die Neuaufgabe nicht etwa auf jedem beliebigen Bahnhofe der englisch besetzten Zone, sondern nur auf einem der im Tarif genannten Kölner Bahnhöfe, z. B. Köln=Gereon, Köln=Bonntor, Köln=Ehrenfeld usw. erfolgen darf. Außer den bisher für den Verkehr zwischen dem unbesetzten Gebiet und der englisch besetzten Zone schon freien Uebergängen Vohwinkel und Ründeroth ist fortan auch der Verkehr über Wahn=Troisdorf, letzterer jedoch nur für die Richtung von und nach der Stegbahn, zugelassen.

Bei der Beurteilung der vorstehenden Regelung ist zu berücksichtigen, daß die Verhandlungen übe das eigentliche Rahmenabkommen unter Ausschluß der deutschen Behörden zwischen den Engländern und der Regie geführt und erstere lediglich zu den Beratungen über die Ausführungsbestimmungen zugezogen worden sind. - Was den

Personenverkehr

anbelangt, so werden die Verhandlungen weiter mit Nachdruck dahin geführt, ihn nach Art und Umfang auf den Stand vor dem 11. Januar 1923 zu bringen. Das gilt nicht zuletzt für die internationalen Zugverbindungen, über welche zurzeit eifrig verhandelt wird. Ueber die jeweiligen Ergebnisse wird fortlaufend berichtet werden. Zum 15. März wird voraussichtlich ein neuer Taschenfahrplan herausgegeben werden. Was die Fahrkartenausgabe anbelangt, so tritt vom 1. März an folgende Regelung ein: Die deutsche Reichsbahn gibt in ihrem Gebiet Fahrkarten (einschließlich Spezialkarten wie Schülerkarten usw.) nach allen Stationen der Regie und zwar nach den deutschen Tarifbestimmungen aus. Das entsprechende Verfahren gilt für die Lösung von Fahrkarten auf Stationen der Regie. Die Frage der Rückfahrkarten ist noch offen geblieben. Gepäck wird ebenfalls durchgehend abgefertigt, wobei die Versandstation haftet, es sei denn, daß nachgewiesen wird, daß der Schaden auf der fremden Strecke eingetreten ist. Die Abfertigung von Expreßgut ist ebenfalls in Aussicht genommen. Die Regie will Expreßguttarife, die sie bisher noch nicht hatte, einführen.








Quelle: Euskirchener Volksblatt vom 1. März 1924
Archiv: Anton Könen Mechernich









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