Gültigkeit der Regie=Gutscheine








Gültigkeit der Regie=Gutscheine. Die Voss. Ztg. und andere Blätter haben bezweifelt, ob vom 22. Okt. ab noch die Gutscheine der französisch=belgischen Eisenbahnregie in den besetzten Gebieten ihren Wert behalten, also noch in Zahlung genommen werden. Die Generaldirektion der Eisenbahnregie erklärt dazu: „Auch nach dem 22. Oktober werden die Gutscheine der Regie ihre vollgültige Einlösungskraft behalten, da dieselben bis zur definitiven Einziehung der Regiescheine in keinem Punkte von den Uebergabe=Operationen der Eisenbahnen des besetzten Gebietes in Ausführung des Londoner Abkommens beeinträchtigt oder betroffen werden“.








Quelle: Euskirchener Volksblatt vom 19. September 1924
Archiv: Anton Könen Mechernich









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