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Während sich die Aachen-Dürener Verkehrsgesellschaft, die Reichspost, die Firma Kaltwasser, die Kölner Kraftwagenbetriebsgesellschaft, Regierungspräsident, Landrat und Gemeinden im Zweckverband Erft noch in ihren Planungen und gegenseitigen Interessenabwägungen befinden, hat bereits ein Unternehmer aus Morken bei Bedburg eine Omnibuslinie Bedburg - Köln eingerichtet. Aus einem Schreiben der Oberpostdirektion Aachen an den Regierungspräsidenten Köln vom 13. Mai 1925 geht hervor, daß das Postamt in Bedburg mitteilt, dass ein Unternehmer Nobis
aus Morken bei Bedburg eine Kraftfahrzeuglinie Bedburg -
Frauweiler - Köln betreibt, ohne im Besitz der durch
Verordnung vom 24.1.1919 betr. Kraftfahrzeuglinien
vorgeschriebenen Genehmigung zu sein. Man bittet darum, einer Bitte um Genehmigung des Unternehmers nicht nachzukommen, und die ohne Erlaubnis aufgenommene Unternehmertätigkeit zu untersagen. Dieses Schreiben erging (erst) am 17. Oktober 1925 als Kopie vom Kölner Regierungspräsidenten an den Landrat des Kreises Bergheim. In der Zwischenzeit erhielt jedoch auch der Bergheimer Landrat mit Kopie an den Bedburger Bürgermeister einen Brief am 5. Juni 1925 von der OPD Aachen, daß der Unternehmer Nobis die Linie Bedburg - Köln betreibe: Man stellte fest, daß dieser zur gleichen Zeit seine Busse fahren lies, wo es besser wäre, Busse zu unterschiedlichen Zeiten einzusetzen, ferner nicht im Besitz der erforderlichen Genehmigung sei, die Post fahre neben der lukrativeren Strecke ja auch die weniger benutzte Strecke Immerath - Bedburg, die über Pütz, Willendorf, Klein- und Kirchtroisdorf geleitet werde, wenn es die Wegeverhältnisse zuließen. So mußte pochte die OPD darauf, daß ihr der Betrieb auf unwirtschaftlichen Strecken nicht zugemutet werden kann, wenn sie nicht auf den ertragreichen Linien gegen den pirvaten Wettbewerb geschützt wird. Die OPD wolle sich auch auf einen Tarifkampf nicht einlassen, um den Unternehmer in einen ruinösen Wettbewerb zu stürzen. Man wolle das Publikum nicht beunruhigen, wenn anschließend die Preise wieder erhöht würden und vorerst von einer Anzeige absehen. Man erwartet sich von den Kreis- und Landesbehörden ein Eingreifen gegen Nobis, nötigenfalls mit Polizeigewalt. Hieraus ergibt sich also, daß man von Bedburger Seite her sich in den Verhandlungen mit der OPD offenbar stark zeigte und man verschleppte scheinbar die Verhandlungen oder das Vorgehen gegen Nobis, denn die Argumente der Post bezüglich schlechter Strecken hatten ja auch ihrerseits zu Verzögerungen bei der Einführung der Linien geführt. |
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Mercedes-Busse 1926 |
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Erstaunlicherweise scheint
also der Bedburger Bürgermeister Voss mehr zum Wohl seiner
Gemeinde bedacht oder aufgrund des erstmal wohl zu verzeichnenden
politischen Einflusses des Zweckverbandes Erft nicht unbedingt
genötigt, unmittelbar gegen die Firma Nobis einzuschreiten
und nimmt wie folgt noch im gleichen Monat in einem Schreiben an
den Landrat Stellung: |
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Bis Anfang der 90er Jahre waren die Verbindungen nach Köln aus dem Kreis Bergheim sehr variantenreich. Sie führten von Bedburg oder Bergheim im Berufsverkehr über alle Dörfer zwischen Villerücken und Köln und fuhren zu den zentralen Stellen im Kölner Stadtgebiet und am Hauptbahnhof. Später wurden sie aus verkehrstechnischen Gründen an den äußeren Kölner Stadtteilen Köln-Bocklemünd und Köln-Junkersdorf abgebunden. Im Jahre 2002 gab es eine Verlängerung der Stadtbahn von Junkersdorf nach Weiden und es ist mit weiteren Änderungen in der Kölner Peripherie zu rechnen. |
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Am 15. Juni 1926 bittet die Oberpostdirektion den Regierungspräsidenten, die nicht genehmigte Private Omnibuslinie zu unterbinden. Sie erbringt eine Bescheinigung über nicht genehmigte Kraftfahrtlinien: |
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Bergheim - Köln |
J. Schultes |
Bergheim |
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Am 30. Juni 1926 teilt der Landrat Bürgermeister Voss mit, daß die Unterbindung der nicht genehmigten Kraftfahrzeuglinie mit allen Mitteln durchzusetzen sei und er einen Bericht bis zum 10. Juli 1926 erwarte. |
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Am 5. Juli 1926, mußte dann sich wohl auch der Bürgermeister Voss den Gesetzen ergeben und war gezwungen, schriftlich dem Unternehmer Nobis behördlicherseits die Einstellung seiner nicht genehmigten Kraftfahrzeuglinie Garzweiler - Bedburg - Köln unter Androhung von Zwangsmaßnahmen und gerichtlicher Bestrafung zu untersagen. Am 10. Mai 1929 ergeht ein Schreiben vom Landrat des Kreises Bergheim an die Herren Bürgermeister des Kreises bezüglich der Zuständigkeit der Ortspolizeibehörden zur Untersagung des Betriebes einer ungenemigten Kraftfahrlinie. |
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