Kölnische
Rundschau vom 30. November 1948-
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Braunkohlenindustrie
nimmt Stellung
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Zum Gesetzentwurf zur
Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet
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(KR) Köln, 29. Nov.
(Eig Meldung). In Entgegnung auf den Bericht der
Landwirtschaftskammer des Rheinlandes zum Gesetzentwurf zur
Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet (vergl. KR vom 27.
November) wird aus Kreisen der rheinischen Braunkohlenindustrie
darauf hingewiesen, daß, nachdem die Vorbereitungen zum
Gesetzentwurf Ende August abgeschlossen sind, die weitere
Bearbeitung des Entwurfs nicht mehr bei der Kölner Regierung,
sondern bei der Landesregierung in Düsseldorf liegt.
Auch
der Bergbau ist der Auffassung, daß im Krieg der Kohlenabbau
übermäßig forciert werden mußte, um die
Kohlenproduktion hochzutreiben, und daß dabei auch die vom
Bergbau gewünschte intensivere Rekultivierung nicht in vollem
Umfang erreicht werden konnte. Zu den Schwierigkeiten bei
Land- und Hofverkäufen sei zu sagen, daß z.B. die
Rheinische AG vom 1. Januar 1919 bis heute nur 0,8 v. H. des von ihr
zu Eigentum übernommenen Landes im Enteignungswege erwerben
mußte. Der Bergbau habe sich durchweg so großzügig
und verständnisvoll für die Belange der Grundeigentümer
gezeigt, daß mehrfach die vereinbarten Preise von der
Preisbehörde als zu hoch beanstandet und herabgesetzt worden
seien.
Wenn heute die Verhältnisse für den
Landwirt schwieriger geworden seien, so habe der Bergbau volles
Verständnis dafür. Ob aber die Schuld für das Land-
oder Berufsfremdwerden des Bauers völlig beim Bergbau liege,
müsse angezweifelt werden. - Es dürfe auch nicht übersehen
werden, daß der Braunkohlenbergbau 25.000 Menschen,
größtenteils im Kölner Regierungsbezirk,
beschäftigte und noch für sehr lange Zeit beschäftigen
könne.
Der Bergbau wünsche ebenso wie alle
Beteiligten eine gerechte Lösung der durch Kriegs- und
Nachkriegsnöte gesteigerten Schwierigkeiten. Es müsse dann
in der Gesamtplanung eine gleichmäßige Verteilung der
Lasten und eine der Beteiligung entsprechende Vertretung der
Interessenten gesichert sein. Wenn die zuständige Fachbehörde,
die Bergbehörde, die nach Vorschlag des Bergbaus zum Gesetz zu
erhebenden Richtlinien für die Urbarmachung vom 19. Juni 1940
genau durchführe, wenn ein vorwiegend sachverständiger
Ausschuß, in dem Bergbau und Landwirtschaft in dem Maße
ihrer Beteiligung an der Gesamtplanung vertreten sind, die Tätigkeit
der Bergbehörde ergänze, und schließlich noch von
den einzelnen Werken ausreichende Mittel zur unbedingten Sicherung
der Rekultivierung festgelegt und gebunden seien, dürfte sich
eine umständliche, auf den allgemeinen Verwaltungsapparat
abgestimmte Sonderlösung erübrigen.
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