Kölnische Rundschau vom 25. August 1949

EKB beantragt Omnibuslinien

Wirtschaftliche Strecken sollen die Lebensfähigkeit des Unternehmens sichern

Euskirchen. Von der Betriebsleitung der Euskirchener Kreisbahnen wird uns geschrieben: Der Betriebsführungsvertrag, der die Euskirchener Kreisbahnen der Betriebsführung der Vereinigten Kleinbahnen AG. (Frankfurt(Main) unterstelle, ist abgelaufen. Die Bahnen haben seit dem 1.6.1949 eine eigene Betriebsführung und sind der Kreisverwaltung angegliedert.

Ziel der neuen Betriebsführung muß es sein, die Euskirchener Kreisbahnen, deren technische Entwicklung nicht weit über den Stand ihrer Eröffnung im Jahre 1895 herausgekommen ist, zu modernisieren und den heutigen Verkehrsverhältnissen anzupassen. Bei der Beurteilung der Bahnen muß man die Tatsache berücksichtigen, daß die von ihr betriebenen Strecken Gebiete erschließen, die vom staatlichen Eisenbahnbau aus wirtschaftlichen Gründen ausgenommen wurden. Das Wagnis des Baues der Bahnen wurde gerechtfertigt durch die Bedeutung, die die Bahnen für das Kreisgebiet erlangten und auch heute noch haben. Man denke dabei nur an die Abbeförderung der Zuckerrüben während der Kampagne, an die Kohlentransporte usw.

Diese Massengüter, deren Beförderung zu äußerst billigen Tarifen kaum die Selbstkosten deckt, genügen nicht, um die Bahnen ohne größeren Personenverkehr zu einem wirtschaftlich gesunden Unternehmen zu machen. Zuschüsse zu den Bahnen müßten aber vom Kreis getragen werden und somit die Bewohner des Kreises belasten. Der immer fühlbarer werdende Wettbewerb des Kraftwagens bereitet der Betriebsführung daher große Sorgen. Sie verschließt sich aber keineswegs der Weiterentwicklung der Verkehrsmittel und ist bereit, den Kreis Euskirchen durch Omnibuslinien weiter zu erschließen.

Unter diesem Gesichtspunkte sind von der Betriebsführung bereits Anträge auf Genehmigung von vier Omnibuslinien gestellt worden, die den zuständigen Stellen vorliegen. So wollen die Bahnen im Schienenersatzverkehr zunächst die Strecken Euskirchen - Liblar und Wichterich - Kommern als Omnibuslinie befahren. Durch häufige Fahrten würden die Strecken dann erheblich besser bedient werden können. Ferner ist beantragt, eine Omnibuslinie von Euskirchen über Roitzheim - Stotzheim - Niederkastenholz - Flamersheim - Oberkastenholz - Kirchheim zur Steinbachtalsperre zu fahren, die noch bis Arloff verlängert werden soll, um den Bewohnern von Euskirchen und Münstereifel den Besuch der Steinbachtalsperre bequem zu ermöglichen.

Die Linie Euskirchen - Billig - Antweiler - Wachendorf - Rissdorf - Weiler - Holzheim soll eine bequeme Verbindung zur Kreisstadt schaffen und außerdem den zahlreichen bei den Antweiler Tonwerken beschäftigten Arbeitern aus den genannten Orten den Weg von und zur Arbeitsstelle leicht machen. Im nördlichen Kreisgebiet soll eine Linie von Kierdorf über Brüggen - Balkhausen - Gymnich - Dirmerzheim nach Berrenrath den im Knapsacker Gebiet tätigen eine willkommenen Beförderungsmöglichkeit zur Arbeitsstätte schaffen und außerdem günstige Anschlüsse an die Eisenbahnstrecke Berrenrath - Köln bringen.

Die Betriebsführung hofft, daß die beantragten Linien genehmigt werden. Sie weist darauf hin, daß für sie als konzessionierte Eisenbahn eine Beförderungspflicht besteht, wonach sie auch den Verkehr bedienen muß, der nur geringe Einnahmen bringt. Um die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu wahren, muß sie daher auch das Recht auf den Verkehr, der Überschüsse abwirft, für sich in Anspruch nehmen. Es muß nochmals betont werden, daß die Kreisbahn nicht an eine Zurückdrängung des Kraftwagenverkehrs denkt. Die Bahnen müssen sich aber energisch und mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln der Einrichtung von Omnibuslinien widersetzen, die den Interessen der Bahnen zuwiderlaufen. Dies ist in erster Linie der Fall, wenn fremde Omnibuslinien parallel zu den Strecken der Bahn gefahren und Orte von ihnen bedient werden, die auch von der Bahn berührt werden.

Eine vernünftige Planung müßte eigentlich derartige Anträge von vornherein ausschließen, zumal dem Paragraph 9 des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande entsprechend nur Linien genehmigt werden sollen, die die Lebensfähigkeit bereits bestehender Linien nicht bedrohen. Nur durch einen zweckmäßigen Einsatz sämtlicher Verkehrsmittel wird es möglich sein, den Verkehr auf eine der Allgemeinheit dienliche Art und Weise zu bewältigen, wobei auch die Wirtschaftlichkeit eine ausschlaggebende Rolle spielt.

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