Kölnische
Rundschau vom 18. Oktober 1949
Gefährdeter Zuckerrübenpreis?
Um die Mitbestimmung des Erzeugers beim Rübenpreis
Bergheim. (LCN) Der Rheinische Rübenbauer-Verband steht in Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsministerium über den diesjährigen Zuckerrübenpreis, um - wie im Vorjahre - einen Preis von 5,- DM je Dz Zuckerrüben bei einem Zuckergehalt von 16 % zu erreichen, daß der Preis, der für die Zuckerrüben erzielt wird, von der Höhe des Zuckergehaltes bestimmt wird.
Nach den augenblicklichen Untersuchungen der Zuckerfabriken liegt der Zuckergehalt der im ersten Drittel des Oktober zur Verarbeitung gekommenen Rüben bei 14,56 %, d.h. gegenüber der gleichen Zeit im Vorjahr durchschnittlich um 1,2 % zurück. Bei den wegen der Trockenheit fast überall wesentlich niedrigeren Rübenerträgen in diesem Jahr und dem durch die hohen Temperaturen des Sommers hervorgerufenen stärkeren Befall der Rübenschläge durch die Vergilbungskrankheit muß besonderer Wert auf die Verhütung von Ernteverlusten gelegt werden.
Die beim Roden durch die Bodenverhärtung eintretenden Verluste sind in diesem Jahr nicht zu vermeiden. Aber sie lassen sich bei richtigem Einsatz der Rodegeräte verringern; desgleichen die Verluste, die bei der Arbeit mit der Köpfschippe oder dem Köpfschlitten eintreten können.
Ebenso wichtig ist die Vermeidung von Verlusten bei der Gewinnung und
Verwertung des Rübenblattes.
Die Blatterträge liegen in diesem Jahr um ½ und mehr unter der Norm. Daher müssen bei der Ernte Verluste an Nährstoffen infolge nicht kurz nach dem Köpfen erfolgter Frischverwertung oder Verarbeitung zu Sauer- oder Trockenblatt verhindert werden.
Auch bei der Ernste der Rüben selbst ist darauf zu achten, daß Verluste an Zucker bis zum Abladen in der Fabrik vermieden werden. Die Einhaltung des von der Fabrik aufgestellten
Lieferplanes,
der auf die fortlaufende Verarbeitung der zur Anlieferung kommenden frischen Rüben abgestellt ist, verhilft dazu. Er will stoßweise Massenanfuhren und damit im Interesse des Erzeugers die durch längere Lagerung der Rüben eintretenden Zuckerverluste verhüten, die bei Mieteneinlagerung groß sein können. Wer den Lieferplan nicht einhält, schädigt sich und andere und drückt den gemeinsamen Auszahlungspreis, der nach dem an der Schneidmaschine festgestellten Zuckergehalt errechnet wird.
Auch die immer wieder noch anzutreffende Sorglosigkeit beim Köpfen auf Vorrat kann nicht scharf genug verurteilt werden. Wenn die Rüben noch am Tage nach dem Köpfen im Boden bleiben, treten nicht nur durch den Saft Gewichtsverluste ein, sondern nachgewiesenermaßen auch Verluste an Zuckergehalt, die nach dem 1. Tage rund 0,4 % betragen und sich bis zum 12. Tag auf 1,4 % erhöhen. Der Auszahlungspreis erhöht oder ermäßigt sich um 0,45 DM je 100 kg Rüben für 1 % Zucker mehr oder weniger, als die vorgeschriebene Norm von 16 %. Es ist daher richtig, wenn hieraus gefolgert wird, daß der Erzeuger die Höhe des Rübenpreises mitbestimmt.
In diesem Jahre, das durch die Ungunst der Witterung weniger als den über 300 dz je ha liegenden Durchschnittsertrag bringt, muß jeder Rübenbauer dazu beitragen, daß der mengenmäßig niedrige Ertrag nicht noch qualitätsmäßig durch eigene Schuld gemindert wird.