Kölnische Rundschau vom 16. März 1948

Briketts, die zwischen Gleisen liegen ...

Brüggen. Eine ältere Witwe, eine jüngere Frau und ein Arbeiter waren vom Amtsgericht Kerpen zu Geldstrafen von 30 bis 150 Mark wegen Diebstahls verurteilt worden, weil sie auf dem Bahnhof Brüggen zwei, drei und fünfundzwanzig Zentner Briketts aufgelesen hatten. Die Briketts hatten sich noch auf dem Bahndamm, also im Gewahrsam der Eisenbahn, befunden. Der Staatsanwaltschaft, die annahm, daß die Briketts von den Eisenbahnwagen gestohlen worden warn, schien dieses urteil zu milde, sie hatte deshalb Berufung eingelegt und nunmehr vor der Kölner Strafkammer Gefängnisstrafen von 1 und 2 Monaten beantragt. Die Strafkammer war auch der Ansicht, daß hier Diebstahl und kein Verwahrungsbruch vorlag, weil den Angeklagten nicht zu widerlegen sei, daß sie die Briketts zwischen den Gleisen aufgelesen hatten. Sie hielt mit Rücksicht darauf, daß zwei der Angeklagten von ihren Firmen jährliche Deputate von 100 Zentnern Briketts erhielten und sie sich in keiner Notlage befunden hätten, Geldstrafen von 100 und 200 Mark für eine ausreichende Sühne.

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