Kölnische
Rundschau vom 16. März 1948-
-
Briketts, die
zwischen Gleisen liegen ...
-
-
Brüggen. Eine ältere
Witwe, eine jüngere Frau und ein Arbeiter waren vom Amtsgericht
Kerpen zu Geldstrafen von 30 bis 150 Mark wegen Diebstahls
verurteilt worden, weil sie auf dem Bahnhof Brüggen zwei, drei
und fünfundzwanzig Zentner Briketts aufgelesen hatten. Die
Briketts hatten sich noch auf dem Bahndamm, also im Gewahrsam der
Eisenbahn, befunden. Der Staatsanwaltschaft, die annahm, daß
die Briketts von den Eisenbahnwagen gestohlen worden warn, schien
dieses urteil zu milde, sie hatte deshalb Berufung eingelegt und
nunmehr vor der Kölner Strafkammer Gefängnisstrafen von 1
und 2 Monaten beantragt. Die Strafkammer war auch der Ansicht, daß
hier Diebstahl und kein Verwahrungsbruch vorlag, weil den
Angeklagten nicht zu widerlegen sei, daß sie die Briketts
zwischen den Gleisen aufgelesen hatten. Sie hielt mit Rücksicht
darauf, daß zwei der Angeklagten von ihren Firmen jährliche
Deputate von 100 Zentnern Briketts erhielten und sie sich in keiner
Notlage befunden hätten, Geldstrafen von 100 und 200 Mark für
eine ausreichende Sühne.
-
© Copyright
2003 wisoveg.de
Zur
Homepage