Kölnische
Rundschau vom 13. Dezember 1948 [14./15.?]-
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Die umkämpfte
Braunkohlen-Planung
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Stellungnahmen für und gegen
den Gesetzentwurf zur Planung im Rhein. Braunkohlengebiet
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(KR) Köln, 13. Dez.
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln schreibt uns zum
Gesetzentwurf betr. die Gesamtplanung im Rheinischen
Braunkohlengebiet u.a.:
Der Braunkohlenbergbau hat die
Rekultivierung immer als eine seiner dringlichsten Aufgaben
angesehen. Infolge des Krieges sind die Arbeiten im Rückstand
geblieben. Alle Anstrengungen des Bergbaus sind darauf gerichtet,
die Rekultivierung wieder im alten Umfange, möglichst noch
verstärkt durchzuführen.
Die vorhandenen
Richtlinien, Verordnungen und Bestimmungen des Bergrechts bieten
eine sehr gute Handhabe, um die einzelnen Bergbaubetriebe zur
Ausführung ihrer Rekultivierungspflicht anzuhalten. Wenn
darüber hinaus die Werke noch bereit sind, ausreichende Beträge
zu binden, um die Rekultivierung auskohlender Bergwerke in jedem
Falle zu gewährleisten, dann ist schon eine außerordentliche
Sicherheitsleistung geboten.
Im Gesetzentwurf werden aber
weit darüber hinausgehende Anforderungen an den
Braunkohlenbergbau gestellt. Diese in ihrem Umfang nicht
voraussehbare Sonderbelastung soll in einem Augenblick vorgenommen
werden, in dem der Braunkohlenbergbau durch den Verlust alle
Rücklagen schwer getroffen ist. Dabei steht das Revier mit
Beginn des Tiefbaus am Anfang einschneidender struktureller
Umwandlungen. Ihre erste Auswirkung zeigt sich bereits in der
Tatsache, daß das Rheinische Braunkohlenrevier gegenüber
einer Belegschaft von rund 15.000 Mann Ende 1937 heute bereits mehr
als 25.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt.
Die
starke Einflußnahme behördlicher und bergbaufremder
Stellen muß die Initiative des Rheinischen Braunkohlenbergbaus
in einem entscheidenden Abschnitt seiner Entwicklung lähmen.
Die im Entwurf geforderte gesamtschuldnerische Haftung ist eine
ausgesprochene Sondermaßnahme gegen den Bergbau, die weit über
alle bisherigen Haftungsbestimmungen des ABG und des BGB hinausgeht.
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