Kölnische Rundschau vom 13. Dezember 1948 [14./15.?]

Die umkämpfte Braunkohlen-Planung

Stellungnahmen für und gegen den Gesetzentwurf zur Planung im Rhein. Braunkohlengebiet

(KR) Köln, 13. Dez. Die Industrie- und Handelskammer zu Köln schreibt uns zum Gesetzentwurf betr. die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet u.a.:

Der Braunkohlenbergbau hat die Rekultivierung immer als eine seiner dringlichsten Aufgaben angesehen. Infolge des Krieges sind die Arbeiten im Rückstand geblieben. Alle Anstrengungen des Bergbaus sind darauf gerichtet, die Rekultivierung wieder im alten Umfange, möglichst noch verstärkt durchzuführen.

Die vorhandenen Richtlinien, Verordnungen und Bestimmungen des Bergrechts bieten eine sehr gute Handhabe, um die einzelnen Bergbaubetriebe zur Ausführung ihrer Rekultivierungspflicht anzuhalten. Wenn darüber hinaus die Werke noch bereit sind, ausreichende Beträge zu binden, um die Rekultivierung auskohlender Bergwerke in jedem Falle zu gewährleisten, dann ist schon eine außerordentliche Sicherheitsleistung geboten.

Im Gesetzentwurf werden aber weit darüber hinausgehende Anforderungen an den Braunkohlenbergbau gestellt. Diese in ihrem Umfang nicht voraussehbare Sonderbelastung soll in einem Augenblick vorgenommen werden, in dem der Braunkohlenbergbau durch den Verlust alle Rücklagen schwer getroffen ist. Dabei steht das Revier mit Beginn des Tiefbaus am Anfang einschneidender struktureller Umwandlungen. Ihre erste Auswirkung zeigt sich bereits in der Tatsache, daß das Rheinische Braunkohlenrevier gegenüber einer Belegschaft von rund 15.000 Mann Ende 1937 heute bereits mehr als 25.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt.

Die starke Einflußnahme behördlicher und bergbaufremder Stellen muß die Initiative des Rheinischen Braunkohlenbergbaus in einem entscheidenden Abschnitt seiner Entwicklung lähmen. Die im Entwurf geforderte gesamtschuldnerische Haftung ist eine ausgesprochene Sondermaßnahme gegen den Bergbau, die weit über alle bisherigen Haftungsbestimmungen des ABG und des BGB hinausgeht.

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