Kölnische Rundschau vom 13. Januar 1948

Unglaubliches vom Bahnhof Horrem


Auf verschiedenen Bahnhöfen im Kreise Bergheim reißen unglaubliche Zustände ein. Bittere Klage wird über den Reichsbahnhof Horrem geführt.

Immer wieder betonen die Reichsbahn, daß sie alles tue, um den Berufsverkehr zu fördern, und daß private Reisen hinter dem Berufsverkehr zurückzutreten haben. Auf dem Bahnhof Horrem jedoch scheint man anderer Meinung zu sein. Kürzlich stand die Bahnhofsvorhalle in den frühen Morgenstunden, als die Züge 7,35 nach Köln, 7,51 nach Bergheim und 7,56 nach Düren abgefertigt wurden, dicht gedrängt voller Menschen, denn mit diesen Zügen müssen täglich viele Werktätige zu ihren Arbeitsstellen fahren. Zum Wochenbeginn wollten die Berufstätigen ihre Wochenkarte lösen. Der noch sehr jugendliche Schalterbeamte verweigerte jedoch die Ausgabe von Zeitkarten und verkündete laut, zuerst würden diejenigen abgefertigt, die keine Zeitkarten erhielten. Durch diese sinnlose Anordnung erreichten viele Berufstätige nicht die Züge und konnten nicht rechtzeitig auf ihrem Arbeitsplatz sein. Wäre es nicht ein leichtes gewesen, den zweiten Schalter aufzumachen? Wenn die jungen Fahrkartenverkäufer den Aufgaben nicht gewachsen sind, sollte man erfahrene Eisenbahner auf diese Plätze setzen. Wir hoffen, daß die Reichsbahndirektion hier einmal gründlich für Abhilfe sorgt.


Kölnische Rundschau vom 10. Februar 1948

Nochmals
Unglaubliches vom Bahnhof Horrem

Wir erhielten folgende Stellungnahme der Reichsbahndirektion Köln zu der Lokalspitze, die unter dieser Überschrift veröffentlicht war. Die in der Ausgabe 5 vom 13. Jan. veröffentlichte Darstellung ist stark übertrieben und sachlich nicht gerechtfertigt. Zeitkarten müssen mindestens eine Stunde vor Abfahrt des Zuges gelöst werden. Diese Tarifbestimmung ist darin begründet, daß die meisten Zeitkarten nur gegen Vorlage besonderer Anträge ausgegeben werden dürfen, deren Prüfung eine gewisse Zeit erfordert. Um nun den allgemeinen Schalterverkehr flüssig zu halten und andererseits den Berufstätigen das Anstehen am Schalter zu ersparen, wird durch Schalteraushang und mündliche Hinweise gebeten, Zeitkarten bereits von Freitag bis Sonntag vor Beginn der Benutzungswoche bzw. zwei Tage vor Monatsschluß zu lösen. Innerhalb dieser Zeiten kann sich also der Zeitkartenreisende eine für ihn günstige Möglichkeit aussuchen.
Dieses auch in Horrem stets geübte Verfahren hat sich durchaus bewährt; es wird von allen einsichtigen Zeitkarteninhabern anerkannt. Der Schalterbeamte hat hiernach richtig gehandelt, indem er das Interesse der Allgemeinheit voranstellte. Im übrigen konnte in Horrem „der“ zweite Schalter nicht geöffnet werden, weil er nicht vorhanden, sondern lediglich für den Fall einer Erweiterung vorgesehen ist. Es fehlt noch die gesamte Schaltereinrichtung; zudem liegt vorerst ein Bedürfnis zur Einrichtung eines zweiten Schalters nicht vor.
Die Behauptung, daß die „jungen Fahrkartenverkäufer den Aufgaben nicht gewachsen“ seien, trifft ebenfalls nicht zu. Die Schalterbediensteten sind in Horrem seit mehreren Jahren tätig, durchaus erfahren und gewandt, um den Verkehr zu bewältigen.
Bei dieser Sachlage kann von einer Benachteiligung des Berufsverkehrs bei de Fahrkartenausgaben Horrem in keiner Weise die Rede sein. Die beschriebenen Maßnahmen und die personelle Besetzung bedürfen keineswegs „gründlicher Abhilfe“. Es kommt vielmehr nur darauf an, daß jeder Reisende die den zeitbedingten Schwierigkeiten entsprechende Einsicht zeigt und von den im Interesse der Allgemeinheit getroffenen Einrichtungen auch Gebrauch macht.

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