Kölnische Rundschau vom 8. April 1948

Generalplan für das Braunkohlengebiet

HtH Es ist verständlich, daß erst nach Erlaß des erstrebten Gesetzes über die Wiederurbarmachung des rheinischen Braunkohlengebietes die Grundlage für die eigentliche Arbeit der Landesplanung gegeben ist. Der Kampf um den baldigen Abschluß aller gesetzgeberischen Maßnahmen auf diesem Gebiete wird daher von allen einsichtigen Stellen unterstützt werden müssen.

Inzwischen geht die Auskohlung des Braunkohlengebiets weiter. Weiter arbeiten Bagger und Kipper. Zu den Aufgaben der Bergbehörden gehört es, die Braunkohlenbergwerke zu einer planvollen Einebnung der Tagebaue und zur zweckmäßigen Wiederurbarmachung der eingeebneten Flächen anzuhalten. Für diese Aufgabe aber fehlt der Generalplan, um nach diesem Plane von vornherein richtig disponieren zu können. Es muß unverzüglich dafür gesorgt werden, daß die in Gang befindlichen Anschüttungen sobald wie möglich nach einem Plane und zwar so erfolgen, daß ein zweites Anfassen der Erdmassen vermieden wird.

Das Beispiel des Abbaues der Brühler Straße von Liblar nach Brühl und des jetzt bevorstehenden Abbaues der Luxemburger Straße von Hermülheim mit dem hierdurch dringend notwendig gewordenen Bau von Ersatzstraßen und den erforderlichen Anschüttungen dürfte nur deutlich beweisen, daß eine sofortige klare Planung vonnöten ist, sollen die Interessen der Allgemeinheit nicht unverantwortlich lange beeinträchtigt bleiben. Zum mindesten sollte man in dem älteren Teil des Abbaugebietes hinsichtlich der Landesplanung jetzt schon alles vorbereiten, um sofort nach Erlaß des „Rekultivierungsgesetzes“ mit der praktischen Ausführung der Landschaftsgestaltung beginnen zu können.

Der Erftverband in Bergheim steht auf dem gleichen Standpunkte. Er nimmt hierzu Stellung und schreibt u.a.: „Vordringlich erscheint die Rekultivierung der ausgebeuteten weit ausgedehnten Kohlenfelder und ihre Nutzbarmachung im Interesse von Ansiedlungen und Ernährungswirtschaft; es ist unbestreitbar, daß in früheren Zeiten in der Rekultivierung vom Bergbau mehr hätte getan werden müssen. Je eher begonnen wird, desto besser!“

Die Bedeutung der technisch-bergbaulichen sowie der handelspolitisch-wirtschaftlichen Fragen soll insbesondere im Hinblick auf das Problem des Tiefbaues nicht verkannt werden. Es wäre aber falsch, die Aufgaben der Landschaftsgestaltung und die hiermit verbundenen Möglichkeiten umfassender land- und forstwirtschaftlicher Nutzung in den bereits ausgekohlten Tagebaugebieten den technisch-wirtschaftlichen großen Erörterungen im Braunkohlenbergbau unterzuordnen; sie sind zumindest nebenzuordnen. Es dürfte keinem Zweifel unterliegen, daß die Wiederurbarmachung der zerstörten Landwirtschaft in unserem leider allzusehr beschnittenen Lebens- und Wirtschaftsraum schon aus ernährungspolitischen Gründen so schnell wie möglich in Angriff genommen werden muß.

Von besonderer Bedeutung wird hierbei die angemessene Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkte, vor allem die Wasserversorgungsanlage, sein. Durch den zu erwartenden gesteigerten Abbau der Braunkohle, nicht nur im Gebiet der Erft, sondern auch im Inde-Gebiet bei Eschweiler, werden die Wasserverhältnisse, insbesondere das Grundwasser, wesentlich beeinflußt. Es können unübersehbare Schäden für Wirtschaft und Landeskultur entstehen, wenn nicht rechtzeitig schadenverhütende Maßnahmen getroffen werden.

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