Kölnische
Rundschau vom 8. April 1948-
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Generalplan
für das Braunkohlengebiet
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HtH Es ist verständlich,
daß erst nach Erlaß des erstrebten Gesetzes über
die Wiederurbarmachung des rheinischen Braunkohlengebietes die
Grundlage für die eigentliche Arbeit der Landesplanung gegeben
ist. Der Kampf um den baldigen Abschluß aller
gesetzgeberischen Maßnahmen auf diesem Gebiete wird daher von
allen einsichtigen Stellen unterstützt werden müssen.
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Inzwischen geht die Auskohlung
des Braunkohlengebiets weiter. Weiter arbeiten Bagger und Kipper. Zu
den Aufgaben der Bergbehörden gehört es, die
Braunkohlenbergwerke zu einer planvollen Einebnung der Tagebaue und
zur zweckmäßigen Wiederurbarmachung der eingeebneten
Flächen anzuhalten. Für diese Aufgabe aber fehlt der
Generalplan, um nach diesem Plane von vornherein richtig disponieren
zu können. Es muß unverzüglich dafür gesorgt
werden, daß die in Gang befindlichen Anschüttungen sobald
wie möglich nach einem Plane und zwar so erfolgen, daß
ein zweites Anfassen der Erdmassen vermieden wird.
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Das Beispiel des Abbaues der
Brühler Straße von Liblar nach Brühl und des jetzt
bevorstehenden Abbaues der Luxemburger Straße von Hermülheim
mit dem hierdurch dringend notwendig gewordenen Bau von
Ersatzstraßen und den erforderlichen Anschüttungen dürfte
nur deutlich beweisen, daß eine sofortige klare Planung
vonnöten ist, sollen die Interessen der Allgemeinheit nicht
unverantwortlich lange beeinträchtigt bleiben. Zum mindesten
sollte man in dem älteren Teil des Abbaugebietes hinsichtlich
der Landesplanung jetzt schon alles vorbereiten, um sofort nach
Erlaß des Rekultivierungsgesetzes mit der
praktischen Ausführung der Landschaftsgestaltung beginnen zu
können.
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Der Erftverband in Bergheim
steht auf dem gleichen Standpunkte. Er nimmt hierzu Stellung und
schreibt u.a.: Vordringlich erscheint die Rekultivierung der
ausgebeuteten weit ausgedehnten Kohlenfelder und ihre Nutzbarmachung
im Interesse von Ansiedlungen und Ernährungswirtschaft; es ist
unbestreitbar, daß in früheren Zeiten in der
Rekultivierung vom Bergbau mehr hätte getan werden müssen.
Je eher begonnen wird, desto besser! -
Die Bedeutung der
technisch-bergbaulichen sowie der handelspolitisch-wirtschaftlichen
Fragen soll insbesondere im Hinblick auf das Problem des Tiefbaues
nicht verkannt werden. Es wäre aber falsch, die Aufgaben der
Landschaftsgestaltung und die hiermit verbundenen Möglichkeiten
umfassender land- und forstwirtschaftlicher Nutzung in den bereits
ausgekohlten Tagebaugebieten den technisch-wirtschaftlichen großen
Erörterungen im Braunkohlenbergbau unterzuordnen; sie sind
zumindest nebenzuordnen. Es dürfte keinem Zweifel unterliegen,
daß die Wiederurbarmachung der zerstörten Landwirtschaft
in unserem leider allzusehr beschnittenen Lebens- und
Wirtschaftsraum schon aus ernährungspolitischen Gründen so
schnell wie möglich in Angriff genommen werden muß. -
Von besonderer Bedeutung wird
hierbei die angemessene Berücksichtigung der
wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkte, vor allem die
Wasserversorgungsanlage, sein. Durch den zu erwartenden gesteigerten
Abbau der Braunkohle, nicht nur im Gebiet der Erft, sondern auch im
Inde-Gebiet bei Eschweiler, werden die Wasserverhältnisse,
insbesondere das Grundwasser, wesentlich beeinflußt. Es können
unübersehbare Schäden für Wirtschaft und Landeskultur
entstehen, wenn nicht rechtzeitig schadenverhütende Maßnahmen
getroffen werden.
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