Kölnische
Rundschau vom 21. Januar 1950
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Zerstückelung
des Amtes Königshoven
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Königshoven. Nach dem
ersten Weltkriege, als die Verwaltungskosten die Steuerkraft und die
Leistungsfähigkeit der Bürger erheblich überstieg,
wurde bei den maßgeblichen Gemeinde- und Amtsvertretungen in
den Bürgermeistereien Königshoven, Kaster und Pütz
erwogen, diese Lasten durch eine Senkung der Personalkosten zu
vermindern. Damals zogen sich die Verhandlungen lange hin. Die
Vertreter, die an den Verhandlungen beteiligt waren, kamen zu der
Entscheidung, daß nur durch eine Zusammenlegung der
Verwaltungen der drei Bürgermeistereien eine erhebliche
Einsparung möglich sei. Es war aber schwer, zu einer Einigung
zu kommen, weil man sich nicht darüber entscheiden konnte, ob
eine einfache oder eine größere Zusammenlegung zweckmäßig
sei. Bei den Verhandlungen spielte die Frage der Zusammenfassung von
Bedburg, Kaster, Königshoven und Pütz oder die
Zusammenfassung Kaster-Königshoven-Pütz eine entscheidende
Rolle. Ehe man sich jedoch bei allen maßgeblichen Stellen und
Instanzen auf eine bestimmt Linie entschieden hatte, trat der
Nationalsozialismus seine Herrschaft an und verfügte kurzerhand
die Zusammenfassung von Kaster, Königshoven und Pütz zu
einer einheitlichen Verwaltung. Wer mit den Verhältnissen
vertraut ist, weiß, daß die Ämterzusammenlegung gut
gewählt war. Jedenfalls ist die Bevölkerung der drei Ämter
bis zum Jahre 1945 in finanzieller Hinsicht gut gefahren.
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Als die Amerikaner 1945 den Kreis
Bergheim besetzten, wurde Lipp von Bedburg aus verwaltet. Von
Kirchherten aus begann gegen die gemeinsame Amtsverwaltung ein
Kampf, der zuerst mit der Einrichtung einer einfachen und dann einer
erweiterten und demnächst einer vollständig eigenen
Verwaltung enden soll. Diese Bestrebungen zur Zerstückelung des
Amtes Königshoven finden bei einigen Stellen vollste
Unterstützung.
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Vor etwa 150 Jahren hat man
Gemeinden und Bürgermeistereien eingerichtet und Verwaltungen
geschaffen. Zweifellos waren für die Abgrenzungen die damaligen
Verkehrsverhältnisse maßgebend. Inzwischen ist man vom
schwerfälligen Fahrzeug zum Fahrrad, zum Motorrad und zum
leichten Wagen gekommen. Jedenfalls sollte man heute nicht dazu
übergehen, zu Lasten des armen Steuerzahlers große
Ortsverwaltungen aufzubauen, sondern man soll den Entwicklungen der
Zeit Rechnung tragen. In einem Artikel in der Kölnischen
Rundschau vom 14. Januar werden die Verhältnisse in Bezug auf
die Entscheidung, die Lipp jetzt wegen seiner Rückkehr zum Amte
Königshoven treffen muß, vom Bedburger Standpunkt aus
betrachtet. Die Entfernungen von Bedburg bis Garsdorf bzw. Auenheim
sind genau soweit bzw noch weiter, als der Weg von Lipp bis Harff.
Um der Bevölkerung von Lipp den Weg nach Harff zu erleichtern,
ließen sich dort auch Sprechstunden einrichten. Bei den
Entscheidungen, die von Lipp und von der Gemeinde Pütz zu
treffen sind, sollte man weniger auf rein örtliche Verhältnisse
sehen, die sich im Laufe der Zeit ändern werden; sondern es ist
das große Ganze zu berücksichtigen. Die nebenstehende
Zeichnung beweist, daß das Amt Königshoven einen schön
abgerundeten Verwaltungsbezirk darstellt. Die Braunkohlenindustrie
ist dabei, in diesen Bereich vorzustoßen. Im Laufe der
nächsten 50 Jahre wird das ganze Gebiet des Amtes Königshoven
umgestaltet werden.
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Es werden dort große
Braunkohlengruben entstehen, deren Ausdehnung mit den bisherigen
großen Gruben kaum zu vergleichen sind. Ganze Orte werden
durch diese Auskohlung verschwinden. Bevor ein Stück des Amtes
Königshoven (z.B. Lipp) weggenommen, oder das Amt überhaupt
zerstückelt wird, sollte die zukünftige andere Gestaltung
durch die Braunkohle abgewartet werden. Für die Umsiedlung von
Königshoven ist schon jetzt das Gebiet zwischen Kaster und
Bedburg, also die Gemarkung Kaster und Lipp, vorgesehen. Es wäre
also falsch, Lipp aus dem Gebiet des Amtes Königshoven
herauszunehmen.
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Wenn schon im Hinblick auf Lipp und
im Hinblick auf die großen Planungen im Amte Königshoven
eine Zerstückelung und Zerschlagung von jedem vernünftig
denkenden Bürger, vor allem von jedem Verwaltungsbeamten
abgelehnt werden muß, möge man über diese Dinge
nicht leichtfertig verhandeln und entscheiden. Das Amt Königshoven
bzw. die Bevölkerung, insbesondere die Vertreter derselben,
werden bei allseits gutem Willen sich mit den Vertretern der Stadt
Bedburg über ein Schema einigen, das allen Beteiligten gerecht
wird.
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Unsere Meinung:
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Allgemeine öffentliche
Abstimmung
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Die Gemeinde Lipp ist leider zum
Zankapfel zwischen dem Amt Harff und der Gemeinde Bedburg geworden.
Jedes Amt möchte natürlich durch die Mitverwaltung der
Gemeinde Lipp sein Gebiet vergrößern und seine Verwaltung
stärken. Oder liegt ausschließlich das Wohl der Bürger
der Gemeinde Lipp beiden Ämtern so sehr am Herzen? Jede
Verwaltung führt bei der Diskussion der Frage der Umgemeindung
ihre eigenen Vorteile ins Feld. Es dürfte aber nicht Sache der
beiden Ämter sein, über diese wichtige Angelegenheit zu
entscheiden, vielmehr müßte die gesamte Wohnbevölkerung
von Lipp hier gehört werden. Dies könnte in einer
allgemeinen Abstimmung geschehen, die von der Gemeindevertretung
anzuordnen ist. Natürlich wäre Sorge zu tragen, daß
die Bevölkerung über das Für und Wider vor der
Abstimmung genügend aufgeklärt wird. Die Bevölkerung
könnte dann auch nicht den Behörden und der
Vertretungskörperschaft über etwaige Nachteile, die sich
vielleicht aus der einen oder anderen Lösung ergeben,
irgendwelche Vorwürfe machen. Wenig zweckmäßig
erscheint es auch, die Entscheidung über diese wichtige Frage
der Gemeindevertretung, die nur aus vier Mitgliedern besteht, zu
überlassen. Bei dem Vorschlag einer Abstimmung wollen wir ganz
außer Betracht lassen, daß der Wille von einzelnen
Personen, die in dieser Angelegenheit etwa ihre eigenen persönlichen
Interessen verfechten möchten, sich ausschlaggebend auf die
Entscheidung auswirken könnte.
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Mit Rücksicht darauf, daß
die Landesregierung die endgültige Entscheidung über die
Umgemeindung bis Ende dieses Monats befristet hat, müßte
die Abstimmung allerdings recht bald erfolgen.
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D.Red.
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