Kölnische Rundschau vom 21. Januar 1950

Zerstückelung des Amtes Königshoven

Königshoven. Nach dem ersten Weltkriege, als die Verwaltungskosten die Steuerkraft und die Leistungsfähigkeit der Bürger erheblich überstieg, wurde bei den maßgeblichen Gemeinde- und Amtsvertretungen in den Bürgermeistereien Königshoven, Kaster und Pütz erwogen, diese Lasten durch eine Senkung der Personalkosten zu vermindern. Damals zogen sich die Verhandlungen lange hin. Die Vertreter, die an den Verhandlungen beteiligt waren, kamen zu der Entscheidung, daß nur durch eine Zusammenlegung der Verwaltungen der drei Bürgermeistereien eine erhebliche Einsparung möglich sei. Es war aber schwer, zu einer Einigung zu kommen, weil man sich nicht darüber entscheiden konnte, ob eine einfache oder eine größere Zusammenlegung zweckmäßig sei. Bei den Verhandlungen spielte die Frage der Zusammenfassung von Bedburg, Kaster, Königshoven und Pütz oder die Zusammenfassung Kaster-Königshoven-Pütz eine entscheidende Rolle. Ehe man sich jedoch bei allen maßgeblichen Stellen und Instanzen auf eine bestimmt Linie entschieden hatte, trat der Nationalsozialismus seine Herrschaft an und verfügte kurzerhand die Zusammenfassung von Kaster, Königshoven und Pütz zu einer einheitlichen Verwaltung. Wer mit den Verhältnissen vertraut ist, weiß, daß die Ämterzusammenlegung gut gewählt war. Jedenfalls ist die Bevölkerung der drei Ämter bis zum Jahre 1945 in finanzieller Hinsicht gut gefahren.

Als die Amerikaner 1945 den Kreis Bergheim besetzten, wurde Lipp von Bedburg aus verwaltet. Von Kirchherten aus begann gegen die gemeinsame Amtsverwaltung ein Kampf, der zuerst mit der Einrichtung einer einfachen und dann einer erweiterten und demnächst einer vollständig eigenen Verwaltung enden soll. Diese Bestrebungen zur Zerstückelung des Amtes Königshoven finden bei einigen Stellen vollste Unterstützung.

Vor etwa 150 Jahren hat man Gemeinden und Bürgermeistereien eingerichtet und Verwaltungen geschaffen. Zweifellos waren für die Abgrenzungen die damaligen Verkehrsverhältnisse maßgebend. Inzwischen ist man vom schwerfälligen Fahrzeug zum Fahrrad, zum Motorrad und zum leichten Wagen gekommen. Jedenfalls sollte man heute nicht dazu übergehen, zu Lasten des armen Steuerzahlers große Ortsverwaltungen aufzubauen, sondern man soll den Entwicklungen der Zeit Rechnung tragen. In einem Artikel in der Kölnischen Rundschau vom 14. Januar werden die Verhältnisse in Bezug auf die Entscheidung, die Lipp jetzt wegen seiner Rückkehr zum Amte Königshoven treffen muß, vom Bedburger Standpunkt aus betrachtet. Die Entfernungen von Bedburg bis Garsdorf bzw. Auenheim sind genau soweit bzw noch weiter, als der Weg von Lipp bis Harff. Um der Bevölkerung von Lipp den Weg nach Harff zu erleichtern, ließen sich dort auch Sprechstunden einrichten. Bei den Entscheidungen, die von Lipp und von der Gemeinde Pütz zu treffen sind, sollte man weniger auf rein örtliche Verhältnisse sehen, die sich im Laufe der Zeit ändern werden; sondern es ist das große Ganze zu berücksichtigen. Die nebenstehende Zeichnung beweist, daß das Amt Königshoven einen schön abgerundeten Verwaltungsbezirk darstellt. Die Braunkohlenindustrie ist dabei, in diesen Bereich vorzustoßen. Im Laufe der nächsten 50 Jahre wird das ganze Gebiet des Amtes Königshoven umgestaltet werden.




Es werden dort große Braunkohlengruben entstehen, deren Ausdehnung mit den bisherigen großen Gruben kaum zu vergleichen sind. Ganze Orte werden durch diese Auskohlung verschwinden. Bevor ein Stück des Amtes Königshoven (z.B. Lipp) weggenommen, oder das Amt überhaupt zerstückelt wird, sollte die zukünftige andere Gestaltung durch die Braunkohle abgewartet werden. Für die Umsiedlung von Königshoven ist schon jetzt das Gebiet zwischen Kaster und Bedburg, also die Gemarkung Kaster und Lipp, vorgesehen. Es wäre also falsch, Lipp aus dem Gebiet des Amtes Königshoven herauszunehmen.

Wenn schon im Hinblick auf Lipp und im Hinblick auf die großen Planungen im Amte Königshoven eine Zerstückelung und Zerschlagung von jedem vernünftig denkenden Bürger, vor allem von jedem Verwaltungsbeamten abgelehnt werden muß, möge man über diese Dinge nicht leichtfertig verhandeln und entscheiden. Das Amt Königshoven bzw. die Bevölkerung, insbesondere die Vertreter derselben, werden bei allseits gutem Willen sich mit den Vertretern der Stadt Bedburg über ein Schema einigen, das allen Beteiligten gerecht wird.

Unsere Meinung:
Allgemeine öffentliche Abstimmung

Die Gemeinde Lipp ist leider zum Zankapfel zwischen dem Amt Harff und der Gemeinde Bedburg geworden. Jedes Amt möchte natürlich durch die Mitverwaltung der Gemeinde Lipp sein Gebiet vergrößern und seine Verwaltung stärken. Oder liegt ausschließlich das Wohl der Bürger der Gemeinde Lipp beiden Ämtern so sehr am Herzen? Jede Verwaltung führt bei der Diskussion der Frage der Umgemeindung ihre eigenen Vorteile ins Feld. Es dürfte aber nicht Sache der beiden Ämter sein, über diese wichtige Angelegenheit zu entscheiden, vielmehr müßte die gesamte Wohnbevölkerung von Lipp hier gehört werden. Dies könnte in einer allgemeinen Abstimmung geschehen, die von der Gemeindevertretung anzuordnen ist. Natürlich wäre Sorge zu tragen, daß die Bevölkerung über das Für und Wider vor der Abstimmung genügend aufgeklärt wird. Die Bevölkerung könnte dann auch nicht den Behörden und der Vertretungskörperschaft über etwaige Nachteile, die sich vielleicht aus der einen oder anderen Lösung ergeben, irgendwelche Vorwürfe machen. Wenig zweckmäßig erscheint es auch, die Entscheidung über diese wichtige Frage der Gemeindevertretung, die nur aus vier Mitgliedern besteht, zu überlassen. Bei dem Vorschlag einer Abstimmung wollen wir ganz außer Betracht lassen, daß der Wille von einzelnen Personen, die in dieser Angelegenheit etwa ihre eigenen persönlichen Interessen verfechten möchten, sich ausschlaggebend auf die Entscheidung auswirken könnte.

Mit Rücksicht darauf, daß die Landesregierung die endgültige Entscheidung über die Umgemeindung bis Ende dieses Monats befristet hat, müßte die Abstimmung allerdings recht bald erfolgen.

D.Red.

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