Kölnische Rundschau vom 19.1.1950

Ein Bach wird umgeleitet


Kerpen.
Wir berichteten vor einiger Zeit über die Neffelbachregulierung bei Langenich. Diese Arbeiten sind im ersten Abschnitt abgeschlossen, und der Neffelbach ist nun in der Vorflut von oberhalb Langenich bis zur Schleuse (Umflutkanal) neu reguliert worden.


Als armseliges Wässerlein durchfloß der Neffelbach bisher den Ort, ein Paradies der Mücken und Ratten, in dessen Nähe nur Enten und Gänse Erholung suchten.

Umfangreiche Regulierungsarbeiten wurden ebenfalls am Umflutkanal vorgenommen, der von der Schleuse Neffelbach bis zur Bundesbahnunterführung, durch größere Bodenaushebungen ein gereinigtes Bett erhalten hat. Der nunmehr in Angriff genommene zweite Abschnitt der Neffelbachregulierung umfaßte das Bachbett innerhalb der Ortslage. Der Neffelbach durchfließt auf einer Strecke von 1200 Meter unseren Ort. Hiervon soll zuerst die Strecke von der Obermühle bis zur Antoniterstraße in Angriff genommen und für die Dauer der Arbeiten das Wasser des Neffelbaches durch den Umflußkanal zur Erft geleitet werden. Während die Breite des neuen Bachbettes oberhalb der Sohle 1,90 Meter betragen wird, erbreitert es sich nach oben um 0,15 Meter auf 2,05 Meter. Die Höhe des Bettes von der Sohle bis zum Abschlusse der Fundamentmauern beträgt alsdann 1,61 Meter. In die Mauern selbst werden an der Oberkante Einlässe zum Befestigen eines Brückengeländers vorgesehen. Im Bereich der Baustelle befinden sich vier Brücken, die alle erneuert, erbreitert und teils höher gelegt werden müssen.


In sauberer Einfassung wird bald der Neffelbach Kerpen durcheilen und ein Stück Freiburger Schwarzwaldstimmung in unsern Ort zaubern.

Die Brücke zwischen Obermühle und Bachstraße erhält eine Durchschnittsbreite von 12 Meter. Die Brücke an der Kolpingstraße wird auf 9,25 Meter erbreitert, während die Brücken Antoniterhof und Antoniterstraße eine Breite von 5,10 Meter bzw. 6,10 Meter erhalten werden. Diese Brückenbreiten sind nicht nur Fahrbahn, sondern es sind darin auch die Bürgersteiganlagen (an jeder Seite 0,75 Meter) enthalten. Die Regengasse, an deren Einmündung in die Bachstraße die aus der hochliegenden Feldgemarkung anfallenden, oftmals gewaltigen Wassermassen der Dränagen in den Neffelbach fließen, muß an der genannten Stelle 0,50 Meter höher gelegt werden. Für die Aufnahme dieser Wassermengen sind zwei Einfallschächte und für jedes an der Bachstraße liegende Haus ein Wasserabfluß vorgesehen. Die Bachstraße wird durch diese Neuregulierung durchschnittlich um zwei Meter verbreitert. Bisher war der Neffelbach ein Schmerzenskind der Gemeinde und erforderte jedes Jahr größere Summen zur Behebung der Mängel. Hoffen wir, daß die nunmehrige Neuregulierung innerhalb der Ortslage, deren erster Bauabschnitt auf 20.000 DM Kosten veranschlagt wird, von bleibendem Wert ist.


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