Kölnische
Rundschau vom 19.1.1950-
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Ein Bach wird
umgeleitet
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Kerpen. Wir
berichteten vor einiger Zeit über die Neffelbachregulierung bei
Langenich. Diese Arbeiten sind im ersten Abschnitt abgeschlossen,
und der Neffelbach ist nun in der Vorflut von oberhalb Langenich bis
zur Schleuse (Umflutkanal) neu reguliert worden.-
Als
armseliges Wässerlein durchfloß der Neffelbach bisher den
Ort, ein Paradies der Mücken und Ratten, in dessen Nähe
nur Enten und Gänse Erholung suchten.
Umfangreiche
Regulierungsarbeiten wurden ebenfalls am Umflutkanal vorgenommen,
der von der Schleuse Neffelbach bis zur Bundesbahnunterführung,
durch größere Bodenaushebungen ein gereinigtes Bett
erhalten hat. Der nunmehr in Angriff genommene zweite Abschnitt der
Neffelbachregulierung umfaßte das Bachbett innerhalb der
Ortslage. Der Neffelbach durchfließt auf einer Strecke von
1200 Meter unseren Ort. Hiervon soll zuerst die Strecke von der
Obermühle bis zur Antoniterstraße in Angriff genommen und
für die Dauer der Arbeiten das Wasser des Neffelbaches durch
den Umflußkanal zur Erft geleitet werden. Während die
Breite des neuen Bachbettes oberhalb der Sohle 1,90 Meter betragen
wird, erbreitert es sich nach oben um 0,15 Meter auf 2,05 Meter. Die
Höhe des Bettes von der Sohle bis zum Abschlusse der
Fundamentmauern beträgt alsdann 1,61 Meter. In die Mauern
selbst werden an der Oberkante Einlässe zum Befestigen eines
Brückengeländers vorgesehen. Im Bereich der Baustelle
befinden sich vier Brücken, die alle erneuert, erbreitert und
teils höher gelegt werden müssen.
In
sauberer Einfassung wird bald der Neffelbach Kerpen durcheilen und
ein Stück Freiburger Schwarzwaldstimmung in unsern Ort zaubern.
- Die Brücke zwischen
Obermühle und Bachstraße erhält eine
Durchschnittsbreite von 12 Meter. Die Brücke an der
Kolpingstraße wird auf 9,25 Meter erbreitert, während die
Brücken Antoniterhof und Antoniterstraße eine Breite von
5,10 Meter bzw. 6,10 Meter erhalten werden. Diese Brückenbreiten
sind nicht nur Fahrbahn, sondern es sind darin auch die
Bürgersteiganlagen (an jeder Seite 0,75 Meter) enthalten. Die
Regengasse, an deren Einmündung in die Bachstraße die aus
der hochliegenden Feldgemarkung anfallenden, oftmals gewaltigen
Wassermassen der Dränagen in den Neffelbach fließen, muß
an der genannten Stelle 0,50 Meter höher gelegt werden. Für
die Aufnahme dieser Wassermengen sind zwei Einfallschächte und
für jedes an der Bachstraße liegende Haus ein
Wasserabfluß vorgesehen. Die Bachstraße wird durch diese
Neuregulierung durchschnittlich um zwei Meter verbreitert. Bisher
war der Neffelbach ein Schmerzenskind der Gemeinde und erforderte
jedes Jahr größere Summen zur Behebung der Mängel.
Hoffen wir, daß die nunmehrige Neuregulierung innerhalb der
Ortslage, deren erster Bauabschnitt auf 20.000 DM Kosten
veranschlagt wird, von bleibendem Wert ist.
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