Kölnische
Rundschau vom 7. November 1947-
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Das
Grundwasser sinkt weiter
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Ersatzpflicht für den
Schaden - Grünlandumbruch im Erftgebiet
Bergheim.
Die Frage des Umbruchs von Grünland ist
ernährungswirtschaftlich von größter Bedeutung. Es
ist sicherlich nicht zuviel gesagt, daß ein großer Teil
unserer Grünländereien heute einen außerordentlichen
Tiefstand erreicht hat. Weite Wiesen- und Weideflächen liefern
zur Überwindung der Ernährungsnöte nur einen geringen
Beitrag, der in keinem Verhältnis zu ihrer natürlichen
Leistungsfähigkeit und zu den Erträgen der Acker- und
Feldfrüchte steht. Zum Umbruch können ganz allgemein alle
Grünländereien herangezogen werden, die nicht an
Steilhängen liegen, frei von Hochwasser sind, einen geregelten
Grundwasserabfluß und eine ausreichende Bodentiefe aufweisen.
Im Erfttal befinden sich viele Wiesen- und Weidenflächen, für
die zweifellos diese Voraussetzungen gegeben sind, und für die
der Umbruch in Frage kommen wird.
Bei all diesen
Überlegungen wird das im Erfttal seit Jahrzehnten beobachtete
Absinken des Grundwasserstandes berücksichtigt werden müssen,
das durch die Wasserentziehung durch die beteiligten Industrien
(Wasserwerke) verursacht wird und in der Vergangenheit bereits zu
erheblichen Schäden geführt hat. Wiesen und Felder ließen
in ihren Erträgen nach, Bäche versiegten, Brunnen
trockneten aus, die geschädigten Grundeigentümer und
Gemeinden im Erftgebiet waren gezwungen, im Klageweg ihre
Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Durch
letztinstanzliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Berlin
wurden die beteiligten Industriellen verurteilt, die bisher
entstandenen greifbaren Schäden zu ersetzen. Zur Ermittlung der
Schäden in der Landeskultur wurden weitere Beobachtungen für
notwendig gehalten. Viele Jahre sind seitdem verstrichen. Es ist
bekannt, daß der Grundwasserstand im fraglichen Gebiet weiter
absinkt, eine Tatsache die die beteiligten Grundeigentümer mit
großer Sorge erfüllt.
Bei den Maßnahmen,
die nach dem vom Landtag in Düsseldorf beschlossenen
Rahmengesetz zur Regelung wirtschaftlicher Fragen im Bereich des
rheinischen Braunkohlengebiets durchgeführt werden sollen,
werden das ständige Absinken des Grundwasserstandes und die
hierdurch hervorgerufenen Schäden der Ernährungswirtschaft
infolge der Wasserentziehung durch die Industrie mitberücksichtigt
werden müssen. - Die umstrittene Frage, inwieweit der Abbau der
Braunkohle durch Abströmen des Grundwassers in die ausgekohlten
Tagebaue das Absinken des Grundwassers im Erftgebiet mitverursacht,
wird hierbei nicht unbeachtet bleiben können. Zum mindesten
nicht, wenn demnächst auch die unter dem Erfttal selbst in der
Tiefe lagernde Kohle gewonnen wird - ein Projekt, das angepackt
wird, sobald die Frage der Finanzierung endgültig geklärt
ist - wodurch die Befürchtung weiterer ungünstiger
Einwirkungen auf die Grundwasserhaltung im fraglichen Raum nicht von
der Hand zu weisen ist.
HtH. -
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