Kölnische Rundschau vom 7. November 1947

Das Grundwasser sinkt weiter

Ersatzpflicht für den Schaden - Grünlandumbruch im Erftgebiet

Bergheim. Die Frage des Umbruchs von Grünland ist ernährungswirtschaftlich von größter Bedeutung. Es ist sicherlich nicht zuviel gesagt, daß ein großer Teil unserer Grünländereien heute einen außerordentlichen Tiefstand erreicht hat. Weite Wiesen- und Weideflächen liefern zur Überwindung der Ernährungsnöte nur einen geringen Beitrag, der in keinem Verhältnis zu ihrer natürlichen Leistungsfähigkeit und zu den Erträgen der Acker- und Feldfrüchte steht. Zum Umbruch können ganz allgemein alle Grünländereien herangezogen werden, die nicht an Steilhängen liegen, frei von Hochwasser sind, einen geregelten Grundwasserabfluß und eine ausreichende Bodentiefe aufweisen. Im Erfttal befinden sich viele Wiesen- und Weidenflächen, für die zweifellos diese Voraussetzungen gegeben sind, und für die der Umbruch in Frage kommen wird.

Bei all diesen Überlegungen wird das im Erfttal seit Jahrzehnten beobachtete Absinken des Grundwasserstandes berücksichtigt werden müssen, das durch die Wasserentziehung durch die beteiligten Industrien (Wasserwerke) verursacht wird und in der Vergangenheit bereits zu erheblichen Schäden geführt hat. Wiesen und Felder ließen in ihren Erträgen nach, Bäche versiegten, Brunnen trockneten aus, die geschädigten Grundeigentümer und Gemeinden im Erftgebiet waren gezwungen, im Klageweg ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Durch letztinstanzliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Berlin wurden die beteiligten Industriellen verurteilt, die bisher entstandenen greifbaren Schäden zu ersetzen. Zur Ermittlung der Schäden in der Landeskultur wurden weitere Beobachtungen für notwendig gehalten. Viele Jahre sind seitdem verstrichen. Es ist bekannt, daß der Grundwasserstand im fraglichen Gebiet weiter absinkt, eine Tatsache die die beteiligten Grundeigentümer mit großer Sorge erfüllt.

Bei den Maßnahmen, die nach dem vom Landtag in Düsseldorf beschlossenen Rahmengesetz zur Regelung wirtschaftlicher Fragen im Bereich des rheinischen Braunkohlengebiets durchgeführt werden sollen, werden das ständige Absinken des Grundwasserstandes und die hierdurch hervorgerufenen Schäden der Ernährungswirtschaft infolge der Wasserentziehung durch die Industrie mitberücksichtigt werden müssen. - Die umstrittene Frage, inwieweit der Abbau der Braunkohle durch Abströmen des Grundwassers in die ausgekohlten Tagebaue das Absinken des Grundwassers im Erftgebiet mitverursacht, wird hierbei nicht unbeachtet bleiben können. Zum mindesten nicht, wenn demnächst auch die unter dem Erfttal selbst in der Tiefe lagernde Kohle gewonnen wird - ein Projekt, das angepackt wird, sobald die Frage der Finanzierung endgültig geklärt ist - wodurch die Befürchtung weiterer ungünstiger Einwirkungen auf die Grundwasserhaltung im fraglichen Raum nicht von der Hand zu weisen ist.

HtH.

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