Kölnische Rundschau vom 4. November 1947

Zur Förderung des Siedlungswesens

Bergheim - Mit der Beschaffung von Baugelände und Wohnraum befaßten sich kürzlich im Sitzungssaale des Landratsamtes in Bergheim die Bürgermeister und Amtsdirektoren sowie zahlreiche Abgeordnete der Gemeinden des Kreises durch die Gründung einer Gemeinnützigen Kreiswohnungs-Baugesellschaft. Die nachfolgenden Ausführungen eines Interessenten über die Förderung des Siedlungswesens düften daher von Bedeutung sein.

Es ist interessant, in den Gebieten des rheinischen Braunkohlenreviers die Entwicklung des Wohnungsbaues zu verfolgen. Die ersten Siedlungen, in der Hauptsache Werkswohnungen, waren Zweckbauten, alles andere als schön. Auch die sozialen und hygienischen Belange der Bergmannsfamilien fanden nur stiefmütterliche Berücksichtigung. Nach dem ersten Weltkriege setzten beachtenswerte Versuche zu grundlegenden Änderungen ein. Neben der Industrie beteiligten sich die Gemeinden, Genossenschaften und vor allem die Wohnungsbaugesellschaft für das rheinische Braunkohlenrevier am Siedlungsbau. So sind in der Nachkriegszeit vielerorts Siedlungen entstanden, die als vorbildlich anzusprechen sind, wenn auch das Baumaterial manchmal zu wünschen übrigließ.

Es ist schon richtig, für ein bestimmtes Wirtschaftsgebiet zur Ordnung der Wohnfrage einen Wirtschaftsplan aufzustellen, in welchem Flächen für den Wohnungsbau, für die Industrie usw. auszuweisen sind.

Im Mittelpunkt steht der Mensch

Die beste und gesundeste Lage wird daher im Wirtschaftsplan seiner Wohnstätte vorbehalten bleiben müssen. Gebiete mit Rauch- und Staubbelästigungen durch die Industrie müssen hierfür nach Möglichkeit ausgeschlossen sein, dagegen sind Gebiete in der Nähe von Grün-, Erholungs- und Sportanlagen zu bevorzugen. Die endgültige Entschließung der Braunkohle über die technische Durchführung der Kohlengewinnung im Tiefbau wird für die Lösung der Siedlungsfrage von entscheidender Bedeutung sein. Im Interessengebiete des Tiefbaues wird jedenfalls die weitere Besiedlung mit besonderer Vorsicht zu prüfen sein.

Wenn auch der Omnibusverkehr in der Zukunft bessere Verkehrsmöglichkeiten verspricht, wird man doch bei der Planung der Wohngebiete auf die Nähe von Eisenbahnen und guten Straßen Rücksicht nehmen müssen. Die bereits angesiedelten Bergleute in ausgekohlten Gebieten müssen die Möglichkeit haben, ihre neue Arbeitsstätte bequem erreichen zu könne. Trotz aller Materialbeschaffungsschwierigkeiten wird man auch in der Zukunft der offenen Bauweise den Vorzug geben müssen. Ob der Bautyp des Doppelhauses beibehalten werden kann, wird sich in der Zukunft zeigen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, daß es richtig war, den Siedlern ausreichendes Gartenland zur Verfügung zu stellen. Die Erträgnisse des Gartens und der Kleintierzucht werden wesentlich dazu beitragen, Notzeiten leichter zu überwinden. Nach der Verordnung des Kontrollrates Nr. 57 ist ein

Siedlungsgesetz

in Vorbereitung. Nach Ziffer 1 erhalten Familien, die geeignet und gewillt sind, Gartenland zu bewirtschaften, auf Antrag entsprechend den örtlichen Möglichkeiten pachtweise einen Kleingarten in Größe von 400 qm oder Kleinsiedlungsland in Größe von etwa 625 - 1260 qm mit der Möglichkeit, später Zusatzland zu bekommen. In den Bestimmungen heißt es weiter, daß der zu bildende Gemeindesiedlungsausschuß die Anträge auf Landzuteilung im Zusammenwirken mit den etwa vorhandenen Organisationen der Landbewerber prüft. Der Gemeindesiedlungsausschuß wird für diese Beratung zweckmäßig die örtlich vorhandenen Gartenbauvereine einschalten, die in der Lage sind, ein Urteil darüber abzugeben, welche Familien geeignet sind.

t.H.

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