Kölnische
Rundschau vom 4. November 1947-
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Zur Förderung
des Siedlungswesens
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Bergheim - Mit der
Beschaffung von Baugelände und Wohnraum befaßten sich
kürzlich im Sitzungssaale des Landratsamtes in Bergheim die
Bürgermeister und Amtsdirektoren sowie zahlreiche Abgeordnete
der Gemeinden des Kreises durch die Gründung einer
Gemeinnützigen Kreiswohnungs-Baugesellschaft. Die nachfolgenden
Ausführungen eines Interessenten über die Förderung
des Siedlungswesens düften daher von Bedeutung sein.
Es
ist interessant, in den Gebieten des rheinischen Braunkohlenreviers
die Entwicklung des Wohnungsbaues zu verfolgen. Die ersten
Siedlungen, in der Hauptsache Werkswohnungen, waren Zweckbauten,
alles andere als schön. Auch die sozialen und hygienischen
Belange der Bergmannsfamilien fanden nur stiefmütterliche
Berücksichtigung. Nach dem ersten Weltkriege setzten
beachtenswerte Versuche zu grundlegenden Änderungen ein. Neben
der Industrie beteiligten sich die Gemeinden, Genossenschaften und
vor allem die Wohnungsbaugesellschaft für das rheinische
Braunkohlenrevier am Siedlungsbau. So sind in der Nachkriegszeit
vielerorts Siedlungen entstanden, die als vorbildlich anzusprechen
sind, wenn auch das Baumaterial manchmal zu wünschen übrigließ.
Es ist schon richtig, für ein bestimmtes
Wirtschaftsgebiet zur Ordnung der Wohnfrage einen Wirtschaftsplan
aufzustellen, in welchem Flächen für den Wohnungsbau, für
die Industrie usw. auszuweisen sind.
Im Mittelpunkt steht
der Mensch
Die beste und gesundeste Lage wird daher im
Wirtschaftsplan seiner Wohnstätte vorbehalten bleiben müssen.
Gebiete mit Rauch- und Staubbelästigungen durch die Industrie
müssen hierfür nach Möglichkeit ausgeschlossen sein,
dagegen sind Gebiete in der Nähe von Grün-, Erholungs- und
Sportanlagen zu bevorzugen. Die endgültige Entschließung
der Braunkohle über die technische Durchführung der
Kohlengewinnung im Tiefbau wird für die Lösung der
Siedlungsfrage von entscheidender Bedeutung sein. Im
Interessengebiete des Tiefbaues wird jedenfalls die weitere
Besiedlung mit besonderer Vorsicht zu prüfen sein.
Wenn
auch der Omnibusverkehr in der Zukunft bessere Verkehrsmöglichkeiten
verspricht, wird man doch bei der Planung der Wohngebiete auf die
Nähe von Eisenbahnen und guten Straßen Rücksicht
nehmen müssen. Die bereits angesiedelten Bergleute in
ausgekohlten Gebieten müssen die Möglichkeit haben, ihre
neue Arbeitsstätte bequem erreichen zu könne. Trotz aller
Materialbeschaffungsschwierigkeiten wird man auch in der Zukunft der
offenen Bauweise den Vorzug geben müssen. Ob der Bautyp des
Doppelhauses beibehalten werden kann, wird sich in der Zukunft
zeigen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, daß es richtig
war, den Siedlern ausreichendes Gartenland zur Verfügung zu
stellen. Die Erträgnisse des Gartens und der Kleintierzucht
werden wesentlich dazu beitragen, Notzeiten leichter zu überwinden.
Nach der Verordnung des Kontrollrates Nr. 57 ist ein
Siedlungsgesetz
in Vorbereitung. Nach Ziffer 1
erhalten Familien, die geeignet und gewillt sind, Gartenland zu
bewirtschaften, auf Antrag entsprechend den örtlichen
Möglichkeiten pachtweise einen Kleingarten in Größe
von 400 qm oder Kleinsiedlungsland in Größe von etwa 625
- 1260 qm mit der Möglichkeit, später Zusatzland zu
bekommen. In den Bestimmungen heißt es weiter, daß der
zu bildende Gemeindesiedlungsausschuß die Anträge auf
Landzuteilung im Zusammenwirken mit den etwa vorhandenen
Organisationen der Landbewerber prüft. Der
Gemeindesiedlungsausschuß wird für diese Beratung
zweckmäßig die örtlich vorhandenen Gartenbauvereine
einschalten, die in der Lage sind, ein Urteil darüber
abzugeben, welche Familien geeignet sind.
t.H. -
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