Kölnische
Rundschau vom 31. Oktober 1947-
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Gestern
Braunkohle - morgen Seen
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Ausgekohlte Tagebaue als Sport-
und Erholungsstätten
Bergheim - Bei unserer
schwachen Ernährungsbasis ist es einleuchtend, daß
Gebiete, in denen die Braunkohle im Tagebau gewonnen wurde, wieder
der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden müssen,
soweit dies durchführbar ist. Dabei müssen sie von
Ortschaften oder landwirtschaftlichen Betrieben aus ohne
Schwierigkeiten bearbeitet werden könne, das heißt,
wirtschaftliche Gesichtspunkte werden im Vordergrund stehen.
Von
Bergbautechnikern sind bereits interessante Berechnungen darüber
angestellt worden, in welchem Umfang sich die Tagebaue des
rheinischen Braunkohlenreviers nach ihrem völligen Abbau mit
Grundwasser füllen werden. Auch sind Pläne aufgestellt
worden, nach denen die entstehenden Wasserflächen miteinander
in Verbindung gebracht werden müssen, um einen einheitlichen
Wasserspiegel zu erreichen. Zur Regulierung der Grundwasserstandes
ist außerdem ein Ablauf von dem Seengebiet zur Erft
vorgesehen.
Die Bevölkerung der umliegenden Großstädte
und Industriezentren suchte früher die großen
Waldgebiete, die der Braunkohle zum Opfer fielen, zur Erholung auf.
Sie ist natürlich sehr daran interessiert, was mit diesen
Gebieten geschieht, wenn die Gewinnung der Braunkohle zu Ende ist.
In der Zukunft werden wir
ein Gebiet mit großen
Seen
vorfinden, mit Böschungen zu höhergelegenen
Partien, die forst- oder landwirtschaftlich genutzt werden.
Besonders für Sportzwecke (Wassersport oder Schwimmsport) wird
sich dieses Seengebiet eignen. Auch Fischzucht wird in großem
Umfang betrieben werden können.
Für den
Landschaftsgestalter ergibt sich eine geradezu ideale Aufgabe.
Terrassenförmige Abhänge und Mulden eignen sich ganz
besonders zur Planung großer
Volkserholungsstätten.
Die Verwertung solcher Abhänge in natürlicher
Gestaltung ließ sich in besonders vorteilhafter Weise im
Ruhrtal südlich von Essen längs der Heisinger Halbinsel
durchführen. Es sei hier besonders die Volkserholungsstätte
Nottekampfsbank erwähnt. Die in den ruhrabhängen
geschickt eingebauten Wanderwege - Ruhrhöhenweg - vermitteln
herrliche Ausblicke auf das Tal mit seinem Baldeney-See,
das typische Beispiel für wasser- und schwimmsportliche
Ausnutzung. Auch die erfolgreiche Tätigkeit des
Siebengebirgsvereins auf diesem Gebiet dürfte manche Anregung
bieten.
Die Überlegungen über die mögliche
Zukunftsgestaltung des Gebietes ehemaliger Tagebaue im rheinischen
Braunkohlengebiet wären wertlos, wollte man nicht gleichzeitig
die
Frage der Finanzierung
und Durchführung
erörtern. Wer den Nutzen aus der Gewinnung der Braunkohle und
die Landschaft zerstört hat, wird auch für den Schaden
aufkommen müssen! Hiernach wird man grundsätzlich der
Braunkohle die Kosten der Anschüttungen (Rekultivierungen), die
Bepflanzung der Böschungen, die Entwässerung des
Seengebietes und des Ausbaues der Hauptwege auferlegen müssen.
Der Ausbau aller Erholungs- und Sportanlagen, der Wanderwege,
Höhenwege, der Anlage von Fischzuchten usw., ebenso die
Unterhaltung und Nutzung all dieser Anlagen wird Sache eines zu
bildenden Verbandes (Ville-Verband?) sein, der auch das
gesamte Gebiet zu Eigentum erwerben müßte. Hierbei wird
auch an die wasserwirtschaftliche Nutzung der Seengebiete gedacht
werden müssen, ebenso an die Nutzung geeigneter Flächen
und Abhänge für den
Anbau von
Steinobst
(Schattenmorellen, Pflaumen, Zwetschen usw.),
mit denen Versuche an mehreren Stellen im Abbaugebiet bereits mit
gutem Erfolg durchgeführt wurden.
Im Rahmen der
Ausnutzung des Seengebiets für Erholungszwecke wäre auch
öffentlichen Versicherungsanstalten und privaten Unternehmen
die Möglichkeit der Errichtung von Erholungsstätten und
Heimen einzuräumen.
Bereits an anderer Stelle ist die
Aufstellung eines Wirtschaftsplanes
für
das gesamte Gebiet als notwendig bezeichnet worden, in dem alle
angeschnittenen Fragen zu regeln wären. Der Landtag in
Düsseldorf hat sich dieser Notwendigkeit nicht verschlossen und
ein beschlossen, das die Vorbereitung aller hierfür notwendigen
gesetzgeberischen Maßnahmen in die Wege leitet. Die bisherigen
Bemühungen der Braunkohlenindustrie zur Wiederurbarmachung
ausgekohlter Flächen müssen anerkannt werden. Die baldige
Fertigstellung des Gesamtgestaltungs- und Wirtschaftsplanes für
das rheinische Braunkohlengebiet und der Erlaß der zur
Ausführung erforderlichen Gesetze und Vorschriften ist aber
schon aus dem Grunde notwendig, um sicherzustellen, daß die
weiteren Bodenanschüttungen nur unter Zugrundelegung dieses
Planes erfolgen.
HtH. -
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