Kölnische
Rundschau vom 19. September 1947-
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Rahmengesetz
für die Rekultivierung
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Bedeutsame Fragen des rheinischen
Braunkohlengebietes Bergheim. In der letzten Landtagssitzung
brachten die Abgeordneten Albers und Even folgenden Gesetzentwurf
ein, der für unseren Kreis von großer Bedeutung sein
dürfte; Die Landesregierung wird ersucht, in Zusammenarbeit mit
der Landesplanungsgemeinschaft Rheinland, dem Berghauptmann in Bonn
und den zuständigen Organisationen unter Verwertung der
bisherigen Vorarbeiten beschleunigt den Entwurf eines Rahmengesetzes
zur Regelung des gesamten Fragenkomplexes des rheinischen
Braunkohlengebietes auszuarbeiten, insbesondere in Hinsicht auf die
künftige Ausbeutung und die Wiedergewinnung des land- und
forstwirtschaftlichen Bodens auf die An- und Umsiedlung der Bewohner
die Verlegung der Verkehrswege aller Art und die
wasserwirtschaftlichen Fragen.
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In der Begründung wird gesagt:
In den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts entstanden durch den
ungeregelten Abbau der Braunkohle
nicht wieder
gutzumachende Schäden
des Landschaftsbildes; der
land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, der Besiedlung, der
Wasserhaltung und Straßenführung. Seit mehr als 20 Jahren
bemühen sich die verantwortlichen Vertreter der Gemeinde-,
Kreis- und Staatsverwaltungen, die Vertreter der Land- und
Forstwirtschaft und die einsichtigen Vertreter des Bergbaues im
Bereich des rheinischen Braunkohlengebietes um eine vernünftige
und umfassende gesetzliche Regelung der Rekultivierung, der
Straßenverlegung, der Vorflut und der Siedlung im
Braunkohlengebiet.
Alle bisherigen Versuche, zu einer klaren
Planung und Ordnung auf lange Sicht in diesen Gebieten zu kommen,
sind gescheitert. Wenn auch von einzelnen Braunkohlengruben das eine
oder andere zur
Abstellung der schlimmsten Schäden
unternommen wurde, so bleibt doch die Tatsache bestehen, daß
der bisherige Zustand der Unordnung und Planlosigkeit zu einer
sinnvollen Lösung des gesamten Fragenkomplexes geradezu drängt.
Die heutige Notzeit verlangt jetzt und sicher noch für lange
Zeit die restlose Ausnutzung und Erhaltung jeder nutzbaren Fläche
für die Volksernährung und die Wiedernutzbarmachung der
vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen. Hierbei soll der
möglichst vollständige Kohlenabbau selbstverständlich
nicht beeinträchtigt werden.
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