Kölnische
Rundschau, den 11.11.1950-
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Klagen zur
Zuckerrüben-Kampagne
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Eine lehrreiche Versammlung der
Ortsvorsitzer des Landwirtschaftsverbandes
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Bergheim. Im Lokal Lippert
fand dieser Tage eine Versammlung der Ortsvorsitzer des Rheinischen
Landwirtschafts-Verbandes, Kreisgruppe Bergheim, statt, auf der die
Rübenkampagne lebhaft besprochen wurde.
Der
Geschäftsführer des Rheinischen Rübenbauern-Verbandes,
Oberlandwirtschaftsrat Huber, Bonn, und Vertreter der Zuckerfabriken
nahmen an der Tagung teil. Nach Begrüßung durch
Kreisvorsitzer Esser, der die Versammlung eröffnete, sprach
Herr Unger über die Notwendigkeit der Deutschen
Bauernzeitung. Er bat die Ortsvorsitzer, die Werbeexemplare in
den Versammlungslokalen der einzelnen Orte auszulegen und so für
den Bezug der Zeitung zu werben.
OLR Huber sprach zu den
Fragen der diesjährigen Zuckerrübenkampagne und betonte in
seinen Ausführungen, daß seit 1946 eine Steigerung des
Rübenanbaues erfolgt sei. Hinzu komme eine Ertragssteigerung
gegenüber den Vorjahren in Anbetracht der guten Witterung.
Trotz der guten Ernte jedoch müßten noch etwa 40.000 t
Zucker eingeführt werden. Aus diesem Grunde sei es notwendig,
daß die heimische Zuckerwirtschaft gesteigert würde.
Voraussetzung jedoch sei hierfür ein guter Preis.
Der
Redner führte weiter aus, daß es ein verständlicher
Wunsch der Erzeuger sei, daß die Rüben schnellstens
verarbeitet werden. Die vorhandene Kapazität der Rübenfabriken
ist jedoch zu klein, um diesem Wunsche Rechnung tragen zu können.
Es stehen uns neun Fabriken zur Verfügung, die jedoch beim
besten Willen nicht in der Lage sind, die Ernte bis Mitte Dezember
zu verarbeiten.
Anläßlich der Hauptversammlung
des Rheinischen Rübenbauern-Verbandes wurde der Beschluß
gefaßt, die Bezahlung nach Zuckergehalt vorzunehmen. Diese
Frage sei in vielen Sitzungen des Vorstandes und des Beirates
durchgesprochen worden. Beim Vertragsabschluß zwischen
Zuckerfabrik und Erzeuger war es jedem Erzeuger freigestellt, ob er
nach Zuckergehalt oder nach Durchschnittszuckergehalt bei der Fabrik
bezahlt werden wollte.
Zu den Lieferplänen der Fabrik
bemerkte er, daß die Erzeuger unbedingt diese Pläne
einhalten müßten, da diese Pläne nicht nur für
die Fabriken, sondern auch im Interesse der Anbauer aufgestellt
wurden. Die Bezahlung nach Zuckergehalt macht es erforderlich, daß
der Erzeuger im rübenanbau, genau wie auf anderen Gebieten,
sich auf eine Qualitätserzeugung einstellt, d.h. daß eine
Rübe gezüchtet und angebaut wird, die einen hohen
Zuckergehalt garantiert. OLR Huber wies abschließend noch
einmal auf
die Bedeutung des Zuckerrübenanbaues für
den Kreis Bergheim
hin. In der sich anschließenden
Diskussion konnte man eine gewisse Unzufriedenheit bei den Bauern
feststellen. Diese Unzufriedenheit wurde von mehreren
Diskussionsrednern zum Ausdruck gebracht. Landwirtschaftsrat Leßmann
erklärte, daß
die Bauern noch nie so
geschimpft
hätten wie in den letzten Monaten. Es
sei geschimpft worden über den Rübenbauern-Verband, nicht
zuletzt aber über die Zuckerfabriken. Immer wieder wurde man
bei der Geschäftsführung des Rheinischen
Landwirtschaft-Verbandes vorstellig mit der Klage, daß die
Zuckerfabrik Bedburg, was die Zuckerprozente anbetrifft, immer 1 bis
2 % unter Elsdorf liege, und zwar bei Rüben von ein und
derselben Parzelle. Auch würden häufig über
Schmutzprozente und Gewichtsdifferenzen Klagen geführt.
Dr.
Schäfer und Ortsvorsitzer Bergerhausen sprachen beide über
den Lieferplan und erklärten, daß ein derartiger Plan
nicht nur von den Anbauern, sondern auch von den Fabriken selbst
eingehalten werden müsse. Dr. Schäfer wies dabei hin auf
die Vertragstreue. Den Einmietaufschlag von 0,3r DM hielt er für
zu gering. Durch die Einmietung muß nicht nur eine gewaltige
Mehrarbeit in Kauf genommen werden, sondern es werden in Anbetracht
des Kräftemangels die sonst üblichen Herbstarbeiten kaum
durchgeführt werden können. Die Probeentnahme bei den
einzelnen Fabriken wurde ebenfalls beanstandet.
Dr. Theiß
von der Zuckerfabrik Bedburg ging auf die einzelnen Beschwerden ein,
gab jedoch keinen Grund für die Unterschiede an, die sich in
den Prozentsätzen zwischen Elsdorf und Bedburg ergeben. Er
stellte jedoch fest, daß es bezüglich der Zuckerprozente
in letzter Zeit bedeutend besser geworden sei. Der Zuckergehalt der
Rüben nach Gruppe A und der Gruppe B sei kaum unterschiedlich.
Um eine ordnungsmäßige Abwicklung der Anfuhr zu
gewährleisten, sei die
strenge Einhaltung des
Lieferplanes erforderlich.
Herr Einers von der
Zuckerfabrik Elsdorf bat ebenfalls, den Lieferplan einzuhalten. Daß
die Wünsche der Landwirte im Lieferplan nicht berücksichtigt
wurden, liegt daran, daß die meisten Rübenanbauer die
ihnen von der Fabrik zugesandten Karten nicht beantwortet hätten.
Er lud die Ortsvorsitzer zu einer Besichtigung der Zuckerfabrik
Elsdorf ein, damit sie an Ort und Stelle sich den Fabrikationsgang
ansehen können.
Abschließend nahm OLR Huber noch
einmal das Wort und erklärte, er werde dafür Sorge tragen,
daß von seiten des Rübenbauerverbandes
bestehende
Mängel weitgehend abgestellt
würden. Die
Probeentnahme soll korrekt und bei allen Fabriken gleich gehandhabt
werden. Die Rübenobmänner hätten die Aufgabe, hier
nach dem Rechten zu sehen. Die Erfahrungen dieses Jahres werden bei
der nächstjährigen Zuckerrübenkampagne nutzbringend
verwertet werden können.
Kreisvorsitzender Esser dankte
dem Redner für seine Ausführungen und berichtete dann über
die Kreistagssitzung in Elsdorf. Daß sich der Kreistag
bezüglich der im Kreise vorhandenen Wildschäden für
Abhilfe verwandt hat, wurde dankbar von den versammelten
Ortsvorsitzenden anerkannt. Die Bemühungen der Kreisverwaltung
in diesem Sinne werden von der Bauernschaft unterstützt.
Landwirtschaftsrat Leßmann gab bekannt, daß nach Artikel
3 Abs. 2 der britischen Verordnung 210 die Länder verpflichtet
sind, die Wildschäden ohne Anrechnungsmöglichkeit auf die
Besatzungskosten in den beschlagnahmten Revieren zu ersetzen. Zum
Schluß sprach Herr Keutgen von der Mittelstandshilfe noch kurz
über die Ziele der Krankenkasse.
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