Dieser Artikel gehört zu einer Ausstellung, die anläßlich eines Schülerpraktikums der Mädchenrealschule Mater Salvatoris, Horrem und des Kreisarchivs Bergheim vom 21.10.2001 bis 16.11.2001 im Bergheimer Kreishaus stattfand.

Von Nadine Hochhausen und Melanie Heinrichs


Historische Entwicklung des Erftkreises


Durch das „Köln-Gesetz“ vom 5.11.1974, welches am 1.1.1975 in Kraft trat, wurden die Gemeinden Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Kerpen des Kreises Bergheim, die Gemeinden Brühl, Frechen, Hürth und Pulheim des Kreises Köln und die Erftstadt aus dem Kreise Euskirchen zu einem neuen Kreis zusammengefaßt, der den Namen Erftkreis trägt.

Das „Wesseling-Gesetz“ vom 1.6.1976 erweiterte diesen Kreis mit Inkrafttreten am 1.7.1976 durch die Eingliederung der vormals zum Kreise Köln, dann zur Stadt Köln gehörenden Gemeinde Wesseling. Außer der Gemeinde Elsdorf tragen alle übrigen die Bezeichnung Stadt. Zum Verwaltungssitz wurde am 1.1.1975 die Stadt Bergheim bestimmt. Die Verwaltung selbst ist in den Kreishäusern Bergheim und Hürth untergebracht. Eine größere Außenstelle befindet sich in Brühl.

In den Kreisen Köln und Bergheim begann schon sehr frühzeitig die Entscheidungsvorbereitung für die kommunale Neugliederung. Der Kreis Köln setzte sich ab 1969 in einer Reihe von Veröffentlichungen mit der Neugliederung seines Raumes auseinander. Dabei spielte insbesondere die Abgrenzung zum Oberzentrum Köln eine Rolle.

Zunächst befaßte sich der Kreis Köln mit der Neugestaltung seines nördlichen Teiles (kommunale Neugliederung im Landreis Köln 1969); sodann stellte er in einer umfassenden Studie das erforderliche Basismaterial zusammen (Grundlagen der kommunalen Neugliederung, 1971). In der Stellungnahme des Oberkreisdirektors aus dem Jahre 1971 wurde erstmalig das Konzept der fünf Mittelzentren für den Altkreis Köln entwickelt. Für den Raum des heutigen Erftkreises wurden in der Dokumentation „Neugliederung zwischen Rhein und Erft“ (1972) Vorschläge unterbreitet, die sich im großen und ganzen mit den Festlegungen im „Köln-Gesetz“ decken.

Der Altkreis Bergheim stellte in mehreren Schriften Einzelprobleme und Lösungsvorschläge für den künftigen Kreissitz im heutigen Erftkreis dar.

Am 27.4.1974 beschlossen die Kreistage der Kreise Köln und Bergheim ihre Stellungnahme zum Entwurf des Innenministers. Dabei stimmte der Kreis Köln mit der Maßgabe zu, daß die Wohnplätze Efferen und Marsdorf sowie die Stadt Wesseling Teile des künftigen Erftkreises bleiben sollten. Im Falle Efferen trug der Gesetzgeber der Forderung des Kreises Rechnung; Marsdorf und Wesseling wurden in die Stadt Köln eingegliedert. Durch die Zuordnung der Stadt Wesseling zum Erftkreis durch das „Wesseling-Gesetz“ ist der Beschluß des damaligen Kreistages nahezu verwirklicht worden.

Der Kreis Bergheim stimmte dem Entwurf des Innenministers mit Ausnahme der für die Räume Buir, Auenheim, Habbelrath/Grefrath gemachten Ausführungen zu. Die Erftstadt befürwortete ihre Zuordnung zum Erftkreis.

Der Landkreis Köln umschloß zunächst ganz die Stadt Köln. Er umfaßte bei seiner Bildung im Jahre 1816 die 13 Bürgermeistereien Brühl, Deutz, Efferen, Frechen, Freimersdorf, Hürth, Lövenich, Longerich, Müngersdorf, Pulheim, Rondorf, Stommeln und Worringen. Brühl war in die Bürgermeistereien Brühl-Stadt und Brühl-Land geteilt. Die Entwicklung der Grenzen des Landkreises Köln ist nach der 1. Grenzveränderung 1883 in der Folge vornehmlich durch die Eingemeindungen nach Köln in den Jahren 1888, 1910 und 1922 bestimmt worden. Die rechts des Rheins gelegenen Teile gingen ganz in Köln auf. Vom Landkreis Köln blieb nur westlich der Stadt ein Streifen übrig, der sich halbkreisförmig um die Stadt Köln legte. Verwaltungssitz war und blieb Köln. 1932 wurden vom Landkreis Bonn die Gemeinden Wesseling und Keldenich in den Landkreis Köln eingegliedert. 1969 kam der Wohnplatz Urfeld aus der Gemeinde Hersel zu Wesseling. Am 13.9.1974 bezog die Verwaltung das neu erbaute Kreishaus in Hürth, das ab diesem Zeitpunkt bis einschließlich 31.12.1974 Köln als Verwaltungssitz ablöste.

Der Kreis Bergheim wurde 1816 aus den 14 Bürgermeistereien Bedburg, Bergheim, Blatzheim, Buir, Esch, Heppendorf, Hüchelhoven, Kaster, Kerpen, Königshoven, Paffendorf, Pütz, Sindorf und Türnich gebildet. Die Grenzen des Kreises sind im wesentlichen unverändert geblieben. Verwaltungssitz war bis einschließlich 31.12.1974 Bergheim.

Die Erftstadt wurde durch ein am 1.7.1969 in Kraft getretenes Neugliederungsgesetz gebildet. Im „Aachen-Gesetz“ wurde festgestellt, daß die Stadt Erftstadt vollständig zum mittelzentralen Einzugsbereich Kölns gehört und daß sie folge-richtig nur im Zusammenhang mit der Neugliederung des Umlandes der Stadt Köln richtig zugeordnet werden könne. Die Lösung der Probleme der weiteren Siedlungsentwicklung, der Anbindung an öffentliche Nahverkehrssysteme, der Industrie- und Gewerbeansiedlung und der Naherholung wurden nur im Zusammenhang und im Rahmen einer Verwaltungseinheit für möglich gehalten, die im Umland von Köln zu bilden sei und die auch die Zusammenarbeit mit der Stadt selbst sichere. Daher bestimmte das „Köln-Gesetz“ die Zuordnung der Erftstadt zum neu gebildeten Erftkreis.

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