Intelligenzblatt für den Kreis Bergheim und den Landkreis Cöln.




Fahrpläne 1882




Intelligenzblatt für den Kreis Bergheim und den Landkreis Köln - Mittwoch den 12. April 1882

Königliche Eisenbahn-Direktion (linksrheinische) Köln
Fahrplan vom 15. Oct. 1881 ab.

Von Cöln nach Düren:
Cöln Abf: *5,45 6,55 *8,30 *11,40 1,2 2,57 6,13 7,45 *10,30
Von Ehrenfeld: 7,3 1,28 3,5 6,22 7,53
Von Lövenich: 7,13 1,38 6,31 8,3
Von Königsdorf: 7,21 1,46 3,20 6,39 8,11
Von Horrem: 7,30 12,4 1,55 3,28 6,48 8,20 10,54
Von Buir: 7,45 2,10 7,3 8,35
Düren Ankunft: *6,30 8,2 9,15 12,29 2,28 3,55 7,24 8,53 11,20

Von Düren nach Cöln:
Düren Abf: *4,37 *7,10 7,41 9,53 *10,34 1,46 3,9 6,28 8,43 *10,33
Von Buir: 7,56 10,9 2,0 6,42 8,58
Von Horrem: 5,2 8,11 10,23 2,15 3,35 6,58 9,13
Von Königsdorf: 8,22 10,34 2,25 9,24
Von Lövenich: 8,29 10,41 2,32 9,31
Von Ehrenfeld: 5,23 8,40 10,51 2,42 9,42
Cöln Ank: *5,30 *7,52 8,50 11,0 *11,16 2,50 *4 7,23 9,50 *11,15

Von Cöln nach Neuss,
Cöln Abf: 6 9,8 *1,40 5,30 8,20 10,20
Neuss Ank: 7,23 10,13 *2,30 6,35 8,39

Von Neuss nach Cöln.
Neuss Abf: 7,21 10,3 1,42 6,18 9,10
Cöln Ank: 8,45 11,15 2,40 7,35 10,20

Von Cöln nach Bonn,
Cöln Abf. 12,2 *6,6 7,20 *9 9,15 11,55 1,15 +2,25 3,0 *5,0 6,0 8,5 10,25

Von Bonn nach Cöln:
Bonn Abf.: 4,36 6 6,10 7,30 8,42 10,34 *12,33 1,43 4,25 6,28 8,39 *9,22

Von Neuss nach Düren:
Neuss Abf 6,13 7,49 11 2,28 7,9
Von Holzheim 6,22 7,58 11,9 2,37 7,18
Von Capellen-Wevelinghoven 6,40 8,16 11,29 2,55 7,37
Von Grevenbroich: 6,40 8,16 11,29 2,55 7,37
Von Harff: 6,52 8,28 11,41 3,7 7,49
Von Bedburg: 7,1 8,37 11,49 3,15 7,58
Von Elsdorf: 7,12 8,48 12,0 3,26 8,9
Düren Ank: 7,35 9,11 12,23 3,49 8,32

Von Düren nach Neuss:
Düren Abf; 5,30 8,7 10,36 2,27 7,47
Von Elsdorf: 5,50 8,28 10,56 2,48 8,8
Von Bedburg: 6,0 8,38 11,6 2,58 8,18
Von Harff: 6,8 8,47 11,14 3,6 8,27
Von Grevenbroich 6,23 9,1 11,28 3,19 8,41
Von Capellen-Wevelinghoven: 6,32 9,19 11,37 3,28 8,50
Neuss Ank: 6,49 9,27 11,54 3,45 9,7

*) Schnellzug.
+) Extrazug an Sonn- u. Feiertagen.
NB. In Horrem ist Anschluss an die Züge der Bahnstrecke von Aachen nach Cöln und umgekehrt.


Bergisch=Märkische Eisenbahn.
Fahrplan vom 1. Juni 1882

Von Düren nach Jülich:
Düren Abf. 8,3 11,2 4 7,21 9,7
Krauthausen Abf. 8,27 11,33 4,28 7,45 9,31
Jülich Ank. 8,46 11,52 4,47 8,4 9,50

Von Jülich nach Düren:
Jülich Abf. 6,17 8,59 1,30 5,32 7,20
Krauthausen Abf. 6,37 9,24 1,54 5,52 7,45
Düren Ank. 7 9,46 2,17 6,15 8,8


Mittwoch, den 13. April 1882

Gang der Kaiserl. Posten.

1., zw. Bergheim u. Horrem:
aus Bergheim 7 und 9,35 Morgens, 12,25 Nachm und 8 Abends
aus Horrem 7,45 Morgens, 2,25 und 6,50 Nachmittags, 8,40 Abends;

2., zw. Bergheim u. Bedburg:
aus Bergheim 6,30 Abends, in Bedburg 7,20.
aus Bedburg 8 Uhr Morgens, in Bergheim 8,50

3., zw. Bergheim u. Ameln über Elsdorf und Rödingen:
aus Bergheim 7,45 Abends,
in Elsdorf 8,15
... Anschluss von Düren 8,8
... Anschluss von Neuss, 8,9
... aus Elsdorf 8,10
in Ameln 10,20 Abends
... Anschluss nach Jülich 11,16;
aus Ameln 7,5 Morgens;
... Anschluss von Jülich 6,22
in Elsdorf 8,25
Anschluss nach Düren, bezw. V. Neuss 8,49
... und von Euskirchen 8,29
aus Elsdorf 9 Uhr Vormittags
in Bergheim 9,30.

4., zw. Horrem u. Kerpen:
aus Kerpen 2.25 Nachm. u. 7,25 Abends
in Horrem 3,10 .........“... .. 8,10 ...“...
Anschl. n. Cöln 3,36 „...... 9,14 ...“...
...“....... „ Aachen 3,28 „... 8,18 ...“...
aus Horrem 8.10 Morg. und 3,50 Nachm
Anschl. v. Cöln 7,29 .“ ...... 3,28 ..“...
...“..... ..“.Aachen –- .“....... 3,34 ...“...
in Kerpen 8,55 .........“....... 4,35 ...“...


5., zw. Horrem u. Blatzheim über Kerpen:
aus Horrem 8,35 Abends,
... Anschluss von Cöln 8,19 Abends
... .....“......... .“..Aachen 6,58 ..“....
.... durch Kerpen 9,20 (9,25) ...“....
aus Blatzheim 6.45 Morgens.
... durch Kerpen 7,10 (7,15) Morgens
... ..... in Horrem 8,0 ......... ...“.....
Anschluss nach Cöln 8,18 ....“....

6., zw. Kirchherten u. Erkelenz:
aus Kirchherten 6,45 früh,
in Erkelenz 8,55 früh
aus Erkelenz 4,15 Nachm,
in Kirchherten 6,25 Abends.




Mittwoch den 14. Juni 1882



(Bestrafung von Passagieren ohne Fahrbillet.) Von beachtenswerther Seite geht dem „H.C.“ die Mittheilung daß kürzlich ein Passagier, welcher ohne Fahrbillet in einem Eisenbahncoupee betroffen worden war und demnächst den Zug unbemerkt wieder zu verlassen versuchte, durch rechtskräftiges gerichtliches Urtheil zu einer Gefängnisstrafe von einer Woche verurteilt worden ist. Da derselben Mittheilung zufolge derartige Fälle nicht selten vorkommen und dadurch die Vermuthung Platz greift, daß im Publikum noch vielfach der irrige Glaube verbreitet ist, daß beim Benutzen eines Eisenbahnzuges ohne Billet im schlimmsten Falle den Reisenden nur die im Betriebsreglement für die Eisenbahnen Deutschlands § 14 angedrohten Nachtheile, bestehend in der Zahlung eines mehr oder weniger erhöhten Fahrpreises, treffen können, glauben wir Veranlassung nehmen zu müssen, daß Publikum im eigensten Interesse darauf aufmerksam zu machen, daß jeder Reisende, welcher im Zuge ohne Billet angetroffen wird, sofern er den Nichtbesitz eines solchen dem Schaffner oder einem etwa revidierenden Beamten nicht sofort unaufgefordert anzeigt, in den Verdacht eines Betruges bezw. Betrugsversuchs geräth, und solchergestalt, selbst wenn es ihm gelingen sollte, durch besondere Umstände seinen guten Glauben nachzuweisen und sich dadurch einer gerichtlichen Verurtheilung zu entziehen, sich immerhin den sehr erheblichen Weiterungen und Verdrießlichkeiten einer polizeilchen oder gerichtlichen Untersuchung aussetzt. Es dürfte daher um so mehr zur Vorsicht und Aufmerksamkeit zu rathen sein, als die Eisenbahnverwaltungen nicht allein im Interesse der öffentlichen Ordnung, sondern auch schon in Folge des Bestrebens, Alles fernzuhalten, was die Integrität ihrer Beamten gefährden könnte, in den weitaus meisten Fälle sich veranlaßt sehen werden, derartige Fälle zur Kenntnis der strafverfolgenden Behörde zu bringen.








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