Soziale Selbsthilfe der Kommerner Bergarbeiter im Jahre 1810


Von Karl Otermann


Das Industriezeitalter begann in Deutschland in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts. Noch lebte der weitaus größte Teil der Bevölkerung auf dem Lande. Doch die heranwachsende moderne Industrie brauchte viele Arbeiter, die frei verfügbar waren. So ergaben sich die Wandlungen in der Landwirtschaft und das Wachstum der Städte. Es begannen auch in Deutschland die schweren sozialen Probleme, das Arbeiter- und Handwerkerelend, das Proletariat. Die Ernährung einer Familie war nur durch Mitarbeit von Frau und Kindern möglich. Die tägliche Arbeitszeit betrug - auch für Frauen und Kinder - etwa 15 Stunden. In Preußen wurde 1839 die Arbeitszeit für Jugendliche unter 16 Jahren auf täglich 10 Stunden begrenzt. Wer einen Unfall erlitt oder krank wurde, hatte keine Hilfe zu erwarten. Die Proletarier waren in Elend und Qual zu einem dumpfen Leben verdammt. Erst allmählich setzten die Kampfmaßnahmen um ein menschenwürdiges Leben ein, Gewerkschaften entstanden. Daneben liefen Versuche zur Milderung oder gar Lösung sozialer Probleme. Erst in den Jahren 1883 bis 1889 entstand in Deutschland die Soziale Gesetzgebung wie: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Invaliditäts- und Altersversicherung. Sie verhinderten in Zukunft, daß der arbeitsunfähig gewordene Arbeiter hilfslos der Not und Armut preisgegeben


Kommern, im Tagebau um 1830


Stiftungsurkunde 1810

Ein Beispiel für die Frühform der Industrialisierung und der sozialen Selbsthilfe in unserem Raum bietet Kommern mit seinem ehemaligen Bleibergwerk. In der "Abelshütte" hatten sich dort bereits im Jahre 1810 die Arbeiter zur "Griesberger Knappschaft" zusammengeschlossen, um sich in Notzeiten durch Selbsthilfe zu schützen. Wir besitzen die Stiftungsurkunde dieser "Knappschaft" (später Gewerkschaft genannt) vom 20. April 1810, wonach damals 50 Mitglieder jährlich 150 Taler an freiwilligen Beiträgen aufbrachten.

Da heißt es einleitend (in der Sprache und Schrift der Zeit):
"Haben sich vereinbart die löbliche Knappschaft des Griesberger Bezirks, in betreff dessen sie willens sind, eine Bruderschafts Cassa anzulegen, damit ein jeder in Unglücksfällen und sonstigen Hauptkrankheiten seine Unterstützung darin suchen kann."

Den 12 Punkten dieser Stiftungsurkunde entnehmen wir: Drei Vertrauensmänner der Arbeiter waren für die Kontrolle und Verteilung der freiwilligen Beiträge verantwortlich.

" Wenn ein Unglück passieren sollte, oder daß ein Bergmann eine Hauptkrankheit hat, so sollen die 3 Cassa Ältesten schuldig sein, für den Verunglückten zu sorgen."

"Ein 8tägiger Kranke solle nichts haben, sondern seine Gesellen können jederzeit denselben 8 Tag lang unterstützen; sollte er länger krank sein, so sollen die Ältesten verpflichtet sein, denselben zu besuchen, um zu sehen, ob es eine wahre Krankheit seie oder nicht."

“Die Doctores und Feldscherer können jeder zeit von den Ältesten bestimmt werden.“ Sollte die Unterstützungskasse so in Anspruch genommen sein, daß kein Geld mehr vorhanden sei, "so sollen die Arbeiter durch neben arbeith durch gutbefinden des Steigers angehalten werden, die Cassa wieder frei zu stellen und schuldlos zu machen".

Beginnt ein Arbeiter neu im Bergwerk, so muß er die erste Schicht mit 20 Stüber (1 Stüber war ursprünglich eine niederländische Groschenmünze) in die "Cassa" zahlen.

"Es ist noch zu bemerken, daß derjenige, welcher an einem Unglücksfall sterben sollte, alle Begräbniskosten solle bezahlt werden."


Ergänzungen 1814

Im Februar 1814 erhielt diese erste Stiftungsurkunde Ergänzungen :

,,1. Jedem Knappen soll bei einer langwierigen Krankheit 3 Monate lang mit Doctor oder Wundarzt auf Kosten der Knappschaftscassa beigestanden und täglich die zugesagte 15 Stüber aus der von der Knappschafte errichteten Krankenkasse gezahlt werden.

2. Soll dem kranken Knappen, nachdem der Doctor ihn für genesen erkennt und auch zu Hause etwas arbeiten kann, von den Ältesten besucht und ihm gesagt werden, daß er nur noch 8 Tage lang, von Dato an, aus gemeinschaftlicher Cassa als Kranker seine 15 Stüber erhalten würde, denn es könnte Sache sein, daß einer mit 15 Stüber lieber zu Hause arbeiten, als mit der Knappschaft anfahren wolle, und auf diese Art der Cassa sehr schaden könnte.

3. Wegen zwei- und dreitägiger Unpäßlichkeit soll ein Arzt und Arznei, aber keine 15 Stüber täglich aus der Kranken Cassa bezahlt werden.

4. Wenn ein Knappe aus Altersschwäche nicht mehr mit seinen Brüdern anfahren könne, soll ihm auch drei Monate lang, nicht aber Lebens lang, 15 Stüber aus oben erwähnter Cassa bezahlt werden.“


Erweiterung im Jahre 1830

Es wird wiederum festgestellt, daß eine gemeinschaftliche Krankenkasse besteht, "die auf dem Comptoir der Gewerkschaft administrirt wird".

Der Zweck sei, kranken Bergleuten zu helfen, ärztliche Hilfe und Medikamente zu verschaffen, „und daher müssen die Bergleute sich einen Abzug von ihrer Löhnung gefallen lassen, damit der Cassen Bestand mit den jedesmaligen Bedürfnissen gleichen Schritt gehe."

Dieser Abzug betrug mindestens 1 Silbergroschen je Taler, konnte aber in Fällen der Not erhöht werden, „worüber sich dann der Steiger mit den 3 Ältesten nach Rücksprache mit der Gewerkschaft zu einigen haben".

Nur der von der Gewerkschaft bestimmte Arzt und Apotheker ist auf Kosten der "Cassa" zugelassen - sonst "auf Kosten ihres eigenen Beutels".

"Wird ein Bergmann oder Hüttenmann in seiner Arbeit so verwundet, daß er arbeitsunfähig wird, so hat er außer der lebenslänglichen ärztlichen Hilfe, in so ferne noch ein Bergarzt besteht, auch werend eines ganzen Jahres die Medicamenten frei, und kann sich für seine übrigen Lebenstage durch einen von der Gewerkschaft als tüchtig anerkannten Stellvertreter ersetzen lassen, womit er sich indessen zu einigen hat."

"Ist die Verwundung der Art, daß er an deren Folgen gleich oder in Jahres Frist stirbt, so fallen die Begräbnis Kosten der Casse zur Last - beim späteren Absterben trägt er selbst die Begräbniskosten."

"Wird er aber ohne Verwundung körperlich so krank, daß er seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, so bleibt ihm zwar die ärztliche Hilfe für sein Leben lang, die Medicamente aber nur für den Lauf eines ganzen Jahres. Stirbt er im Laufe dieses Gnadenjahres, so ist seine Beerdigung durch die Kranken Casse zu bestreiten."


Nachtrag aus 1844

Im Jahre 1844, am 24. September, wurden Stiftungsurkunde von 1810 und spätere Ergänzungen wiederum zusammengestellt und durch folgende Hinweise ergänzt, von denen aber gesagt ist, daß sie "durch langjährige Ausübung sanctionirt" seien :

"Ein jedes Vierteljahr wird in hiesiger Pfarrkirche zu Lasten der Casse ein feierliches Hochamt gehalten, dem alle Knappen in Galla Uniform beiwohnen, um zum gütigen Allvater die Abwendung alles Unglücks für sich und die ewige Ruhe für ihre schon heimgegangenen Brüder zu erflehen."

"Die eben zu genesen angefangenen Kranken ihres Vereins erhalten nach Gutfinden und Verordnung des Bergarztes noch Portionen Wein und Fleisch zur Stärkung. Sollte die Cassa mehr Geldvorrath haben, als die Altesten zur Bestreitung aller Kosten nothwendig erachten, so haben diese nach genommener Rücksprache mit den zu versammelnden Knappen die Befugnis den allenfalsigen Überschuß nach Gutdünken für alle Betheiligten verwenden zu können, und so hat sich während dem 34jährigen Bestand dieser Vereins Cassa schon dreimal der Fall ereignet, daß der Überschuß zur Anschaffung neuer Uniformen für die Knappschaft verausgabt werden konnte."

"Die Knappschafts Concession zählt jetzt circa 50 Mann, welche vom Thaler Verdienst einen Silbergroschen Beitrag zur Vereins Casse liefern.“

Der damalige Eigentümer des Bergwerks, F. A. Abels, hebt in einem Schreiben an Bürgermeister Geller, Kommern, hervor : "Daß meine Knappen mit dieser vor 34 Jahren aus freiem Antriebe hervorgerufenen und bis dahin ununterbrochenen Einrichtung höchst zufrieden sind, und um so weniger auch die geringste Veränderung hieran wünschen, als die von der Gewerkschaft übernommene Verwaltung ihrer Casse und sonstige Buchführung unentgeltlich geschieht und hierdurch die durch ihren saueren Schweiß und lebensgefährdende Arbeit gewonnene Einnahme auch nicht um einen einzigen Pfennig geschmälert wird. „

So noch vor gut hundert Jahren!


Entnommen: Heimatkalender - Kreis Euskirchen - Jahrbuch 1970


© Copyright 2003 Kreisarchiv
© Copyright 2000 wisoveg.de

Zur Homepage