Dürener
Zeitung vom 6.10.1950
Die Straßenbahn Norddüren - Stadtmitte
Mit dem Geleisbau wurde bereits begonnen - Einsprüche und Zustimmungen
Düren, den 4. Oktober (Eig. Bericht).
Die Dürener Dampfstraßenbahn
AG., die die Strecke Inden - Nord-Düren befährt, hat sich
seit längerer Zeit darum bemüht, ihre Straßenbahnstrecke
von der Endhaltestelle am Bahnhof bis zum Kaiserplatz durchzulegen,
um damit einen Anschluß an den Straßenbahnverkehr der
übrigen Linien, die durch die Dürener Kreisbahn befahren
werden und demnächst ebenfalls bis zum Kaiserplatz durchgeführt
werden sollen, zu finden. Mit der Verlegung des Geleises wurde in der
Josef-Schregel-Straße, in dem Teilabschnitt zwischen Hortstraße
und Kuhgasse, bereits begonnen, nachdem ein Einspruch des
Verkehrsministeriums, das aus verkehrstechnischen Gründen sich
mit der Durchführung eines schienengebundenen Fahrzeuges zuerst
nicht einverstanden erklärt hatte, nunmehr zurückgestellt
wurde. Desgleichen sind nach einer Mitteilung der Kreisverwaltung die
Verhandlungen zwischen der Dürener Kreisbahn, die bis zum Jahre
2000 Konzessionsträger auf dieser innerstädtischen Linie
ist, und der Dürener Dampfstraßenbahn AG., die diese Linie
nunmehr befahren will, noch nicht zum Abschluß gekommen.
Ebenfalls hat der Kreistag seine Zustimmung zur Nutzung der
Konzession durch die Dürener Dampfstraßenbahn aus
vermögensrechtlichen Bedenken noch nicht gegeben.
Die
Landbevölkerung soll in die Stadt kommen
Zu der sehr schwierigen Frage der Durchführung der Straßenbahn von Nord-Düren zur Stadtmitte teilt uns Oberstadtdirektor Dr. Brückmann mit, daß erst im letzten Moment das Verkehrsministerium eine öffentliche Auslegung dieses Bauplanes angeordnet habe. Aufgrund der Veröffentlichung der Baupläne wurden von den anwohnenden Geschäftsleuten der Josef-Schregel-Straße Einsprüche gegen diese Straßenbahnführung erhoben. In diesen Einsprüchen wird darauf hingewiesen, daß durch schienengebundene Fahrzeuge der Verkehr sowohl in der Josef-Schergel-Straße als vor allem unter der Bahnunterführung sehr stark gehemmt werde. Demgegenüber steht die Stadtverwaltung auf dem Standpunkt, daß die Straßenbahnen des Kreises Düren reine Fernbahnen sind, deren Aufgabe es ist, die Landbevölkerung aus allen Richtungen des Kreises in die Stadt zu bringen. Ein Abschnüren dieser Fernbahnen an den Stadträndern und die Weiterführung des Verkehrs etwa durch Omnibusse, in die dann umgestiegen werden müßte, würden den für die Stadt unbedingt notwendigen Verkehrsfluß zu Stadtzentrum sehr stark behindern. Die verkehrstechnischen Schwierigkeiten an der Bahnunterführung sollen nach Planungen von Straßenbahnfachleuten durch sogenannte Schienenverschlingungen beheben werden, die es möglich machen, daß trotz der Straßenbahndurchfahrt der übrige Straßenverkehr ungehindert weiterfließen kann.
Über die bis jetzt eingelaufenen Einsprüche wird nach Beendigung der Offenlegungsfrist des Projektes durch einen Verkehrsdezernenten der Regierung mit denjenigen, die Einsprüche erhoben haben, verhandelt werden. Die endgültige Entscheidung, ob die Straßenbahn von Nord-Düren weiter in die Stadt verlegt wird oder nicht, trifft nach diesen Verhandlungen das Verkehrsministerium unseres Landes.
Wer übt Konzession aus?
Weitere Schwierigkeiten, die die Durchführung der Straßenbahn behindern, sind darin gelegen, daß die Verhandlungen über die Konzessionsübertragung zwischen Dürener Kreisbahn und Dürener Dampfstraßenbahn AG noch nicht zum Abschluß gebracht wurden. Während die Dürener Dampfstraßenbahn AG sich mit ihren Wünschen, die Linie bis zur Stadtmitte durchzubringen, auf eine jahrzehntelange Forderung der Norddürener Bürgerschaft stützt, die es im Dürener Verkehrswesen immer als ein großes Minus angesehen hat, daß ihre Bahnverbindung am Bahnhof ihren Endpunkt hat, steht die Dürener Kreisbahn auf dem Standpunkt, daß sie, wenn sich der Dürener Stadtrat wieder für schienengebundene Fahrzeuge im Stadtinnern entschieden hat, auf der Strecke bis zum Bahnhof den Verkehrsbedürfnissen mit ihren eigenen Bahnen gerecht würde. Diese gegensätzlichen Auffassungen und die sich hieraus ergebenden Konzessionsschwierigkeiten sollten durch eine Arbeitsgemeinschaft aller Dürener Verkehrsträger aus dem Wege geräumt werden. Wie uns bekannt ist, wurden bereits eine Reihe Besprechungen zwischen den Interessenten, der Stadt- und Kreisverwaltung und dem Verkehrsministerium durchgeführt, die bis jetzt noch zu keinem nennenswerten Erfolge geführt haben.
(DZ) Wir sind nach wie vor der Auffassung, daß es höchste Zeit ist, die aus dem Gefüge geratenen städtischen Verkehrsbeziehungen möglichst schnell wieder zu einem geordneten Verkehrsbetrieb zu bringen. Jede Initiative hierzu kann für die Gesamtbevölkerung, der es gleich ist, von welchem Verkehrsträger sie befördert wird, oder an welchen Verkehrsträger sie ihren Fahrpreis zu entrichten hat, nur von Nutzen sein. Ausschlaggebend ist und bleibt, daß die Verkehrsbeziehungen im Kreis und in der Stadt Düren auf dem schnellsten Wege und mit allen Mitteln in Ordnung gebracht werden. Letzten Endes hat der Arbeitnehmer, der darauf angewiesen ist, von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte und wieder zurück befördert zu werden, kein Verständnis dafür, wenn ihm dieser selbstverständliche Dienst der öffentlichen Verkehrsträger durch vermögensrechtliche Schwierigkeiten, Konzessionsstreitigkeiten und Kompetenzfragen vorenthalten wird oder seine Verwirklichung auf die lange Bank geschoben wird. Es bleibt zu hoffen, daß sowohl die Stadt als auch die Kreisvertretung, wie im Falle des Berufsschulneubaues, die Initiative ergreift und dafür sorgt, daß nicht nur die Frage der Durchführung der Straßenbahn von Nord-Düren zum Kaiserplatz, sondern letzten Endes die Regelung sämtlicher Verkehrsbedürfnisse durch die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsträger einen für alle Seiten tragbaren Abschluß findet. Über allen Beratungen und Beschlüssen aber muß als letztes der Wunsch und Wille stehen, in allerkürzester Zeit den Verkehrsbedürfnissen des Bürgers der Stadt und und der Ortschaften des Kreises Düren im Rahmen der Möglichkeit ungetrübt von verwaltungstechnischen und vermögensrechlichen Einwänden, gerecht zu werden.