Düren, den 16. August
(Eig.Ber.)
Die Gemeinderäte von Füssenich, Geich und Juntersdorf haben in ihren letzten Gemeinderatssitzungen ihre Amtsverwaltung beauftragt, die Aufnahme dieser Gemeinden in das Braunkohlen-Plangebiet, das mit dem vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen wurde, beim Braunkohlenausschuß zu beantragen. Weitere Anträge sollen gerichtet werden an den Regierungspräsidenten von Köln als Leiter der Bezirksplanungsstelle und an das Landesplanungsamt in Düsseldorf. Als Begründung für diesen Antrag stellten die Gemeinderäte fest, daß schon seit Monaten von der Grube Fürstenberg innerhalb der Bubiag im Gebiet dieser Gemeinden Braunkohlenmutungen durchgeführt werden. Demnach ist anzunehmen, daß im Anschluß an das Braunkohlengebiet des Kölner Raumes auch mit Braunkohlenförderungen im südlichen Teil des Kreises Düren in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
Das durch das Braunkohlengesetzt festgelegte Plangebiet umfaßt Teile der Regierungsbezirke Köln, Aachen und Düsseldorf. Die Grenze des Gebietes greift sowohl im Anschluß an das Eschweiler Braunkohlengebiet über die Gemeinden Weisweiler, Frenz, Lamersdorf, Lucherberg, Luchem, Pier, Merken, Echtz, Mariaweiler bis an den Stadtrand von Düren und im Anschluß an das Kölner Braunkohlengebiet über die Gemeinden Morschenich, Niederzier, Oberzier, Huchem-Stammeln, Ellen, Arnoldsweiler, Birkesdorf, Merzenich, Girbelsrath, Golzheim Eschweiler über Feld, Wissersheim und Rath bis nach Nörvenich. Mit der Einbeziehung der Gemeinden Füssenich, Juntersdorf und Geich würde das Braunkohlenplangebiet etwa ein Drittel des gesamten Raumes des Kreises Düren umfassen. Allein schon daraus ist zu ersehen, daß der Braunkohlenbergbau über kurz oder lang im Kreise Düren eine entscheidende Rolle spielen wird und dazu in der Lage ist, die soziale und wirtschaftliche Struktur unseres Kreises von Grund auf umzugestalten.
Dürener Land ändert sein Gesicht
Im westlichen Teile des Kreises Düren ist der Tagebau von Braunkohlenflözen schon seit Jahrzehnten heimisch. Mehr und mehr wurde die Landwirtschaft aus diesen Gebieten verdrängt und an Stelle einst blühender Felder steigt der Bergmann heute in die Erde. In Morschenich am nordöstlichen Rand unseres Kreises werden seit Jahren Versuche für den Untertagebau der etwa 300 Meter tiefliegenden Braunkohle unternommen. Auch hier schreiten die Arbeiten gut vorwärts und in nicht allzu ferner Zeit wird dieser nordöstliche Teil des Kreise Düren ebenfalls sein Gesicht ändern. Braunkohlenmutungen im östlichen und südlichen Kreisgebiet lassen anerkennen, daß auch hier in nicht allzu ferner Zeit die Braunkohle ihr Recht fordern wird. Die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten sind in dem Gesetz über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet, das nunmehr auch auf die obengenannten drei Gemeinden ausgedehnt werden soll, geregelt.
Aufgaben der Gesamtplanung
Dieses Gesetzt wird eine geordnete Raumgestaltung im gesamten Rheinischen Braunkohlengebiet sicherstellen. Darunter fällt die Festlegung der Räume, in denen bergbauliche und sonstige Industriebetriebe angelegt werden können und die Festlegung der Gebiete, die für die Land- und Forstwirtschaft vorbehalten bleiben sollen. Weiter umfaßt der Gesamtplan die Feststellung der Ortschaften, Ortschaftsteile oder einzelner Gebäude, die im Interesse des Bergbaues zu beseitigen sind, der Räume, in denen Verkehrswege, Bahnen und Energie und Wasserleitungen verlegt oder beseitigt werden sollen, die Gestaltung der Gewässer und nicht zuletzt die Land- und forstwirtschaftliche und allgemeine Landschaftsgestaltung, wobei der Denkmal-, Natur- und Landschaftsschutz berücksichtigt werden soll.
Gemeinden werden gehört
Für die gesamten Beratungen und Arbeiten wurde der sogenannte Braunkohlenausschuß aufgestellt, dem die Regierungspräsidenten, das Berghauptamt, der präsident der Landwirtschaftskammer Bonn, Vertreter des Braunkohlenbergbaues der Industriegewerkschaft Bergbau, des Handwerks und Gewerbes, der Landwirtschaft und fünf Vertreter der Landkreise angehören. Der Oberkreisdirektor des Kreises Düren wurde auf der letzten Kreistagssitzung als Vertreter der Landkreise im Regierungsbezirk Aachen in diesen Ausschuß gewählt, so daß auch der Kreis Düren in diesem Gremium vertreten ist. Für die Planung der einzelnen Gebiete werden Unterausschüsse gebildet, zu denen je ein Vertreter der jeweils betroffenen Gemeinde gehört, so daß auch die Interessen der Gemeinde gewahrt sind.
Bezirksplanungsstelle Köln
Die für den Dürener Raum zuständige Bezirksplanungsstelle befindet sich in Köln. Die ausgearbeiteten Pläne müssen zur Einsicht für alle Beteiligten offengelegt werden. Einwendungen gegen den aufgestellten Plan sind beim Braunkohlenausschuß geltend zu machen, der über Änderungen beraten muß. Wenn ein Einverständnis nicht erzielt werden kann, entscheidet die Landesregierung. Danach ist die Planung für alle Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften des Plangebietes verbindlich.