Der
Strohwisch-
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Verbotszeichen aus Stroh
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Von Dietmar
Kinder
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Ein Strohbündel auf einer
Dachlatte - fertig ist der Strohwisch. Er ist ein Jahrhunderte altes
Zeichen der Bauern, die ihre Felder vor wandernden Schafherden
schützen wollen. Aufmerksame Spaziergänger können
derzeit auf den Äckern im Elsdorfer Gemeindegebiet schon mal
ein merkwürdiges Gebilde sehen - ein Bündel Stroh an einer
in den Boden gerammten Dachlatte. Diese Konstruktion ist nicht etwa
eine verunglückte Vogelscheuche, sondern entspringt einer
uralten bäuerlichen Tradition.
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Strohwisch nett der Volksmund das
Zeichen, ein simples Symbol, das vor wenigen Generationen
rechtsverbindlichen Charakter besaß. Noch heute benutzen es
Landwirte, um wandernden Hirten unmißverständlich
klarzumachen: Betreten des Feldes für Schafe verboten. Frühe
sollte dieses Verbotszeichen auch die Bevölkerung vom
vorzeitigen Sammeln von Ähren (den sogenannten Sümmern)
abhalten.
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Der Strohwisch wurde noch Mitte des
19. Jahrhunderts sogar gesetzlich geschützt. In einer
preußischen "Feldpolizei-Ordnung" hieß es:
"Mit Geldbuße von fünfzehn Silbergroschen bis zu
zwanzig Thalern ist zu belegen, wer unbefugterweise Steine, Pfähle,
Tafeln, Strohwische, Gräben oder ähnliche zur Abgrenzung,
Absperrung ... von Grundstücken oder Wegen dienende Merk- oder
Warnungszeichen fortnimmt, vernichtet oder sonst unkenntlich macht."
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"Ich habe diesen Brauch noch
von meinem Großvater übernommen. Er wurde von Generation
zu Generation überliefert", erläutert ein hiesiger
Landwirt. Derzeit soll der Strohwisch ein abgeerntetes Gerstenfeld
schützen, auf dem der Landwirt Klee als Zwischenfrucht gesät
hat. Grundsätzlich habe er nichts dagegen, wenn Schafherden auf
seinen Äckern weiden. "Aber erst dann, wenn wirklich nur
noch Reste zu finden sind. Der Klee ist einfach zu wertvoll",
meint der Landwirt. Die Schäfer wüßten darum und
respektierten den bäuerlichen Hinweis.
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Der Strohwisch wird auch von einer
anderen Interessengruppe verwandt - den Jägern. Sie schützen
ihre Wildäcker. Auf Teilen von Feldern pflanzten die Landwirte
für die Waidmänner im Herbst Erbsen und Ackerbohnen, damit
die Fasane Nahrung finden.
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In der Zeitschrift "Volkskultur
an Rhein und Maas" des Landschaftsverbandes Rheinland heißt
es zur Historie des Strohwisches außerdem, daß er auch
als Warnungs-, Verkaufs- oder Pfändungszeichen verwandt wurde.
So gibt es einen Beleg von 1749, nachdem der Strohwisch anzeige,
"daß daselbst Bier offen Sey, oder sonst was verkaufet
wird."
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