Sindorf
- Siedlungshäuser am Dickenbusch |
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Verkauf von Einfamilienhäusern
in Kerpen-Sindorf - aus dem Besitz der VEGLA Vereinigte Glaswerke
GmbH, Aachen |
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1980 - 1982 verkauften die
VEGLA, Aachen
in Kerpen Sindorf in der Nähe
des alten Bahnhofs Sindorfs 42 Einfamilienhäuser in der
Hüttenstraße und im Dickenbusch.
Die Siedlung entstand als
Werkssiedlung und galt als großzügig angelegt. Mit
ihren ausreichenden Grünflächen und Gärten bot sie
den Werkangehörigen eine hohes Maß an Komfort.
Die meisten Arbeitnehmer
nahmen die Option wahr, ihr Mietverhältnis in ein
Eigentumsverhältnis zu wandeln. |
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Aus dem Verkaufsprospekt der
Firma
Die Gebäude liegen am
Ortsrand von Sindorf in einem in sich abgeschlossenen Wohngebiet,
mit teilweise parkähnlich, großzügig eschnittenen
Grundstücken.
Trotz der Ortsrandlage sind
alle Einkaufsmöglichkeiten sowie sozialen Einrichtungen
kurzfristig zu erreichen.
Außerdem bestehen gute
Verkehrsanbindungen nach Köln, insbesondere durch die nahe
gelegene Bahnstation sowie durch hervorragend ausgebaute
Bundesstraßen und Autobahnen. |
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Die Gebäude wurden in
zwei zeitlichen Abschnitten erstellt und zwar:
Bereich Hüttenstraße
79 bis 113 in den Jahren 1922 und 1926 und
die restlichen Gebäude in
der Hüttenstraße und im Dickenbusch in den Jahren
1948, 1949/50 und 1950.
So verfügen insbesondere
die Gebäude in der Hüttenstraße 63 bis 73 über
eine Ölzentralheizung und Isolierverglasung. |
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- Die Grundstücksgrößen
liegen zwischen ca. 110 qm und 769 qm und stellen unter
Berücksichtigung der amtlichen
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Grundstückswerte bereits
einen erheblichen Sachwert dar. Der Zuschnitt einzelner
Grundstücke läßt größtenteils eine
weitere
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Bebauung zu bzw kann nach
Abbruch des bestehenden Hauses ein großzügiges
Wohngebäude erstellt werden.
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Ein Gespräch mit dem
zuständigen Bauamt in Kerpen-Sindorf haben wir vorab
geführt, um zu klären, welche
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Bebauungsmöglichkeiten
generell zulässig sind.
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Als Richtzahl gilt die
Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 und die Geschossflächenzahl
(GFZ) 0,8. Entsprechende Vorschläge und
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Erläuterungen werden wir
Ihnen im Rahmen der Beratungsgespräche nennen. Da kein
qualifizierter Bebauungsplan besteht, sind
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Um- und Anbaumaßnahmen
nach den Richtlinien des § 34 BbauG möglich. Dabei ist
zu beachten, daß der derzeitige
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Siedlungscharakter erhalten
bleibt.
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Die gesamte Wohnanlage wurde neu
parzelliert, wobei die Absicht besteht, die bisherigen
Privatstraßen in das Eigentum der
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Gemeinde Sindorf zu übertragen.
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Dies ist auch für den
Kinderspielplatz auf der Parzelle Nr. 782 geplant, wobei die
Entscheidung der Gemeinde noch aussteht. Im
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Falle der Nichtübertragung
ist mit jedem Gebäude ein Anteil von 1/42stel an dieser
Fläche verbunden.
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- Für den vorhandenen
Garagenhof ist eine separate Eigentümergemeinschaft
geplant. Die Garagen können deshalb im
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Teileigentum erworben werden.
Weitere Garagen bzw. Pkw-Abstellplätze sind auf der
Parzelle Nr. 783 geplant.
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Die unbebauten Grudstücke
werden zu gegebener Zeit separat als Baugrundstücke
veräußert. Die Kaufpreise für die einzelnen
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Gebäude wurden sorgfältig
ermittelt und unter Berücksichtigung der heutigen Bau- und
Grundstückswerte sowie des Zustandes
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und der Grundausstattung so
günstig wie möglich gestaltet. Diese Preise liegen
unseres Erachtens an der unteren Grenze für
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vergleichbare Objekte und bieten
eine günstige Gelegenheit zum Erwerb von
inflationsgesichertem Grundbesitz.
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Der Finanzierungsrahmen der
Objekte wurde mit den ortsansässigen Banken und Sparkassen
abgesprochen. Die angebotenen -
Konditionen ermöglichen
aufgrund der günstigen Verkaufsbedingungen eine
Finanzierung, bei der die monatliche
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Gesamtbelastung größtentiels
in einem überschaubaren Maß über der
ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
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Wir glauben, daß
dieses Angebot auf starkes Interesse stoßen wird und
möchten Sie deshalb bitten, ein unverbindliches -
Beratungsgespräch mit uns
wahrzunehmen.
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- Auf den Folgeseiten stehen
einige
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Finanzierungsbeispiele für
die angeführten Siedlungshäuser, die zwischen 68.000
und 225.000 DM kosteten.
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Weiterhin: Hinweise zu
Konditionen,
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Tilgungen, Laufzeit,
Abschreibungsbegünstigungen nach
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§ 7 b EStG und § 82 a
EStDV sowie Grunderwerbssteuerbefreiungen
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Quelle und Bildnachweis:
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Verkaufsprospekt der Firma
Dr. Lübke, -
Geschäftsbereich
Wohnanlagen GmbH, 7000
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Stuttgart 1
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