Der große Erftverband

Von Dr. Werner Lindner

Verwundert und vielleicht auch skeptisch wird mancher Bürger des Kreises fragen: „Warum ein neuer Wasserwirtschaftsverband? Genügen nicht die seit Jahrzehnten bestehenden Genossenschaften der mittleren und oberen Erft?“ Und den Bürger am Rot-, Blei- oder Swiftbach wird es überraschen zu hören, daß sich das Gebiet des Großen “Erft“-Verbandes auch über seine Heimatgemeinde erstreckt. Warum ist nun dieser Verband gegründet worden und welche Aufgaben hat er?

Wasserwirtschaftliche Unzulänglichkeiten und Mißstände zeigen sich am deutlichsten in Zeiten extremer Witterungsverhältnisse, sei es, daß bei lang anhaltender Trockenheit Bäche und Flüsse versiegen und die so selbstverständlich erwartete Lieferung von einwandfreiem Trinkwasser nicht mehr im vollen Umfang des Bedarfes erfüllt werden kann, sei es, daß bei starken Niederschlägen Hab und Gut und sogar Menschenleben durch ausufernde Wasserläufe und Hochwasser gefährdet werden. Aber auch in den übrigen Zeiten des Jahres können andere nicht gelöste wasserwirtschaftliche Aufgaben erkannt werden, wenn die stetig zunehmende Flut von Abwässern wegen fehlender oder mangelhafter Kläranlagen die Wasserläufe so verschmutzt, daß sie ihre natürliche Aufgabe als Wasserspender für Mensch und Tier nicht mehr erfüllen können. Trübe, schlammige und stinkende Fluten verhindern Wassernutzungen, verbieten jeden Wassersport, laden keinen Spaziergänger oder Wanderer zum Verweilen, belästigen die Anwohner und schaden der Fischerei.


Hochwasser der Erft.
Foto: S. Rick


Wassermangel und Überschwemmungen

Solche Auswirkungen einer nicht geregelten Wasserwirtschaft sind leider auch im Kreise Euskirchen und im weiteren Erftgebiet seit längerer zeit zu finden. Die Erft hat eine unausgeglichene Wasserführung, die fast ausschließlich von den Niederschlägen abhängig ist. Wassermangel in Trockenzeiten und Überschwemmungen bei starken Niederschlägen sind für die Erft charakteristisch. Die Hochwässer von Juni 1953, Mai 1956 und Juni 1961 werden noch vielen in Erinnerung sein. Sie können jederzeit mit unter Umständen noch größeren Wassermengen wieder auftreten.

Diese von der natur aus ungünstigen wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Erftgebiet haben schon seit 1940 zu verschiedenen Versuchen geführt, einen für die ganze Erft zuständigen Wasserverband zu gründen, weil die Lösung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben nur unter Berücksichtigung der Verhältnisse am ganzen Flußlauf möglich ist und die erforderlichen Kosten nicht nur von dem jeweiligen Anliegern der einzelnen Abschnitte getragen werden könne, sondern auf breitere Schultern verteilt werden müssen. Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse ließen jedoch die geplante Verbandsgründung nicht zu.


Braunkohle zur Energieversorgung

Neuen Anstoß erhielten die Planungen, als der Braunkohlenbergbau beabsichtigte, vom flachen Tagebau zum Tieftagebau überzugehen. Von den auf etwa 60 Milliarden Tonnen geschätzten Gesamtbraunkohlenvorkommen des rheinischen Reviers sind die flachlagernden Teile (etwa 5 %) bereits weitgehend abgebaut. Im Interesse der Volkswirtschaft und der notwendigen Energieversorgung ist es unablässig, die Braunkohlenförderung weiter zu betreiben und möglichst noch zu steigern. Die aus Braunkohle gewonnene elektrische Energie ist 1 bis 2 Pf/kWh billiger als der Steinkohlenstrom. So sehen sich die Braunkohlenwerke gezwungen, nunmehr auch die bis zu 300 m Tiefe lagernden Flözteile (weitere rd. 10 % des Gesamtvorkommens) anzugreifen. Dabei ergibt sich die Notwendigkeit, das Grundwasser stellenweise bis zu 300 m Tiefer abzusenken. Diese Maßnahme wirft durch das Ausmaß der schweren technischen Eingriffe in den Wasserhaushalt im Erftgebiet eine Vielzahl von Fragen und Problemen auf. Von der Grundwasserabsenkung ist auch der Nordteil des Kreises Euskirchen betroffen, und bei Zülpich werden ähnliche Maßnahmen - allerdings in viel geringerem Umfang als im nördlichen Gebiet –vorgenommen. Während so der Grundwasservorrat durch die Bergbautreibenden in erheblichen Mengen abgepumpt wird, herrscht bei der übrigen Industrie und bei den kommunalen Wasserwerken die Sorge, auch in Zukunft die Versorgung mit dem lebensnotwendigen Wasser sicherstellen zu können.


1958 - Großer Erftverband

Diese Entwicklung und die naturgegebenen wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Erftgebiet haben den Landtag von Nordrhein-Westfalen veranlaßt, das Gesetz über die Gründung des Großen Erftverbandes am 3. 6. 1958 zu beschließen und dem Verband die Aufgabe der Regelung de Wasserwirtschaft in seinem Verbandsgebiet zu stellen.

Das Gebiet des Großen Erftverbandes ist rd. 2700 qkm groß und umfaßt im wesentlichen das Niederschlagsgebiet der Erft, darüber hinaus aber weitere angrenzende Gebietsteile besonders im linksrheinischen Kölner Wirtschaftsraum. Fast der ganze Kreis Euskirchen gehört zum Verbandsgebiet; ausgenommen ist das Gebiet Houverath, Effelsberg und Mutscheid, das zum Niederschlagsgebiet der Ahr gehört.


Abb. 1: Das Gebiet des Großen Erftverbandes
Karte: Großer Erftverband

In seinem Gebiet hat der Verband zur Erfüllung der Aufgaben folgende Maßnahmen durchzuführen. (Abb. 1):

  1. Die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse zu erforschen und zu beobachten

  2. Einem Mangel an Wasser zu begegnen und Maßnahmen zur Sicherung der gegenwärtigen und künftigen Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft und des Bodens mit Wasser zu planen und durchzuführen.

  3. Abwässer unschädlich zu machen.

  4. Die Vorflut zu erhalten und zu verbessern

  5. Sonstige Maßnahmen zu treffen, um die vorstehenden Aufgaben zu fördern.

Der Große Erftverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Aussicht des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen untersteht. Im Jahre 1965 gehören dem Verband folgende Mitglieder an:













Mitgliedergruppe 1











Braunkohlenbergwerke und Feldesbesitzer

23


Mitgliedergruppe 2











Elektrizitätswerke

2


Mitgliedergruppe 3











Öffentliche Wasserversorgungsbetriebe und Abwasserbeseitigungsanlagen (überwiegend Gemeinden)

230


Mitgliedergruppe 4











Industrie, Gewerbe und sonstige Betriebe, soweit sie mehr als 4.000 m² Wasser im Jahr fördern oder Abwasser in Gewässer einleiten. Betriebe, die seit jeher an das öffentliche Wasserversorgungsnetz und die Kanalisation angeschlossen sind, sind nicht Mitglieder des Verbandes

211


Mitgliedergruppe 5











Wassertriebwerke (Mühlen)

13


Mitgliedergruppe 6











3 kreisfreie Städte und 9 Landkreise

12


Mitgliedergruppe 7











Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Rheinland

9


Mitgliedergruppe 8











Erftfischereigenossenschaft

1









Zusammen:

501



Oberstes Organ des Verbandes ist die Delegiertenversammlung, die aus 100 Mitgliedern besteht. Jede Mitgliedergruppe hat eine im Gesetz festgelegte Anzahl Delegierte, die von den einzelnen Mitgliedern innerhalb ihrer Gruppe gewählt werden. Vier Delegierte werden als unabhängige sachverständige Mitglieder berufen. Die Delegiertenversammlung beschließt insbesondere die Satzung, die Haushaltspläne, die Entlastung des Vorstandes und wählt die Rechnungsprüfer. (Abb. 2):

36 Delegierte bilden den Verbandsauschuß, den im Gesetz besondere Aufgaben zugewiesen sind. Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern, die nicht Delegierte sein dürfen. Von ihnen werden 6 aus dem Kreis der Mitglieder gewählt, während das 7. Mitglied des Vorstandes ein von der Landesregierung bestellter Sachverständiger ist.


Abb. 2: Mitgliedergruppen und Organe des Großen Erftverbandes

Im Januar 1961 hat die Geschäftsstelle des Verbandes ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie fand zunächst provisorische Unterkunft in Kierdorf bei Lechenich. 1966 wird der Verband in ein neu errichtetes Gebäude in Bergheim einziehen.

Die erste Zeit der Verbandstätigkeit war notgedrungen mit der Anwerbung von Personal, mit dem Aufbau der inneren Organisation und der Aufstellung der unerläßlichen Regularien (Satzung, Geschäftsordnung usw.) ausgefüllt. Doch bald konnte sich der Verband mehr und mehr seien eigentlichen technischen Aufgaben zuwenden.


Absenkung des Grundwassers

Die durchaus vielschichtigen und vielseitigen wasserwirtschaftlichen Probleme im Erftgebiet, die der Verband zu lösen hat, werden z. Z. von einem Problem überragt, das sich aus den Maßnahmen des Braunkohlenbergbaues zur Absenkung des Grundwassers ergibt. Um das Verhalten des Grundwassers jederzeit mit größtmöglicher Sicherheit beurteilen zu können, muß der Verband ein ausreichend dichtes Netz von Grundwasser-Meßstellen betreiben. Er hat vom Land Nordrhein-Westfalen zu diesem Zweck 459 Grundwasser-Meßgruppen mit 822 Grundwasser-Meßstellen in wöchentliche Beobachtung übernommen. Neben diesen eigenen Beobachtungen erhält der Verband regelmäßig die Ergebnisse von weiteren rd. 2500 Meßstellen. Insgesamt werden im Jahr rd. 95.000 verschiedene hydrologische Meßwerte vom Verband gesammelt, statistisch aufbereitet und in technischen Plänen ausgewertet. So ist es möglich, die Entwicklung der Grundwasser-Verhältnisse akut zu verfolgen, zu beurteilen und drohenden Schäden rechtzeitig zu begegnen. In halbjährlichem Abstand werden vom Verband Grundwassergleichen- und Differenzenpläne, Grundwasserbilanzen und in bestimmten Bedarfsfällen Detailpläne ausgearbeitet. Zur Erforschung des Grundwasserhaushaltes sind auch Quellschüttungsmessungen, Abflußmessungen in den Wasserläufen, Versickerungs- und Verdunstungsmessungen und Niederschlagsmessungen notwendig.

Im Gebiet des Kreises Euskirchen befinden sich

382 Grundwasser-Meßstellen,

die vom Verband ausgewertet werden. Der aufmerksame Wanderer kann die jeweils zu einer Meßgruppe zusammengefaßten Bündel der einzelnen Meßrohre im Gelände entdecken. Jedes Meßrohr reicht in ein anderes Grundwasserstockwerk, so daß die Rohre bei unterschiedlicher Längen Tiefen bis zu 530 m erreichen. Das Gundwasser in tieferen Stockwerken steht manchmal unter Druck, so daß das „artesisch gespannte“ Grundwasser durch das Meßrohr über das Gelände sprudeln würde. Dann muß das Meßrohr z.B. entsprechend hoch über das Gelände gezogen werden wie in Euskirchen. An anderer Stelle bei Euenheim wurde versucht, den arterisch gespannten Druckspiegel in geschlossenen Peilrohren mit Hilfe von Manometern zu messen. Diese Art der Messung enthält aber einige Probleme, die noch nicht gelöst sind. Alle Meßstellen, so unscheinbar sie meist aussehen, sind teure Bauwerke; sie gewinnen an wasserwirtschaftlichem Wert, je länger sie beobachtet worden sind. Wird aus irgendeinem Grunde eine Meßstelle unbrauchbar, so kann auch die bis dahin aufgewendete Beobachtungsarbeit wertlos werden. Daher ergeht die herzliche Bitte des Verbandes an die Mitbürger, die wichtigen Meßanlagen zu schonen und zu schützen. (Abb. 3, 4, 5):


Wasserversorgung

Die erwähnten Feststellungen und Auswertungen der hydrologischen Verhältnisse und deren Veränderungen ergeben wichtige Unterlagen für die Planung zur Sicherstellung der Wasserversorgung. Um zunächst den derzeitigen und den künftigen Wasserbedarf festzustellen, hat der Verband in den letzten Jahren eingehende Ermittlungen angestellt, die nunmehr Grundlage für die technischen Planungen bilden. Der Verband sieht seine Hauptaufgabe in der großräumigen überörtlichen Wasserversorgungsplanung, indem er unabhängig von politischen Grenzen nutzbare Wasserdargebote ermittelt und erschließt, um zu einem Ausgleich zwischen Überschuß- und Mangelgebieten zu kommen.


Abb. 3: Grundwassermeßgruppe mit Hinweisstein

In dem Teil des Verbandsgebietes, in dem die Braunkohlenwerke systematisch das Grundwasser abpumpen, werden z. Z. sehr viel größere Wassermengen gefördert, als im Gebiet für die Versorgung benötigt werden. Die Sicherung der Wasserversorgung verursacht also in der Periode der Grundwasserabsenkung keine besonderen Schwierigkeiten. Die trockengefallenen kleineren Versorgungsanlagen werden durch Anschluß an ein leistungsfähiges zentrales Netz ersetzt. Die größeren Anlagen erhalten neue tiefere Brunnen und - wenn erforderlich - zusätzliche Aufbereitungsanlagen. Diese Maßnahmen werden auf Grund er geltenden Gesetze z. Z. Von den zuständigen Bergbauunternehmen ausgeführt, so daß der Verband nur eine überwachende Tätigkeit auszuüben braucht. Dies wird jedoch anders werden, wenn der Bergbau einmal das Absenkungsziel erreicht haben wird.


Wasserprobleme im Südteil

Im Südteil des Verbandsgebietes in der Eifel, zu dem auch Teile des Kreises Euskirchen und des Kreises Schleiden gehören, bestehen andere Versorgungsprobleme. Die Erfteifel weist nämlich im Gegensatz zur Rureifel ein recht geringes Wasserdargebot auf, das technisch nur schwierig erfaßbar ist. Dies ist auch der Grund für die in diesem Raum ungewöhnlich große Zersplitterung auf dem Gebiet der Wasserversorgung. In der Erfteifel bestehen 44 öffentliche Versorgungsunternehmen mit durchschnittlich jeweils nur 650 angeschlossen Einwohnern, während die restlichen 58 entsprechenden Versorgungsunternehmen im Verbandsgebiet ohne Berücksichtigung der großen Städte durchschnittlich jeweils 11.000 Einwohner versorgen. Hier gilt es also, die Konsolidierung leistungsfähiger Unternehmen zu ermöglichen und die noch verfügbaren Wasserreserven zu erschließen.


Abb. 4: Grundwassermeßgruppe. Im Vordergrund das Meßrohr für das obere Grundwasserstockwerk, im Hintergrund ein hochgezogenes Meßrohr für artesisch gespanntes Grundwasser in einem tieferen Stockwerk

Ob der Verband später einmal eigene Wasserwerke bauen und betreiben wird, ist heute noch nicht abzusehen. Zunächst beschränkt er sich darauf, die Wasserversorgungsunternehmen und die für die Wasserversorgung örtlich zuständigen Stellen bei ihren Überlegungen und Planungen zu beraten, wie es auch bisher im Kreise Euskirchen bei mehreren Wasserversorgungsplanungen der Fall war.


Reinhaltung der Gewässer

Zur Erfüllung seiner Aufgabe und als Grundlage für spätere Detailplanungen bearbeitet der Verband z. Z. einen Abwasser-Rahmenplan für das Verbandsgebiet. Die Erft - vor allem auf der Strecke von Euskirchen bis Horrem - und viele ihrer Nebenläufe werden durch ungenügend geklärte Abwässer sehr stark verschmutzt. Am Unterlauf werden diese Mißstände z. Z. von den großen Mengen an sauberem Grundwasser überdeckt, die von den Braunkohlenbergwerken aus ihren Grundwasserabsenkungsanlagen in die Wasserläufe eingeleitet werden. Am Ober- und Mittellauf werden sich die Verhältnisse erst bessern, wenn die geplanten Kläranlagen Iversheim (für Münstereifel, Arloff und Iversheim), Euskirchen, Vernich Lommersum, Liblar, am Neffelbach und Kuchenheimer Mühlengraben in Betrieb sein werden.


Abb. 5: Grundwassermeßrohr für artesisch gespanntes Grundwasser mit Manometer bei Euenheim

Als der Große Erftverband seine Tätigkeit begann, waren rd. 30 kommunale Kläranlagen in Betrieb, von denen aber viele veraltet und überlastet waren, und fast 50 Kläranlagen wurden von Ingenierbüros oder örtlichen Dienststellen geplant. Es war völlig unmöglich, daß der Verband bei der großen Anzahl von Planungen und Bauvorhaben für Kläranlagen diese Aufgabe im Verbandsgebiet generell übernahm. Es war und ist mit Rücksicht auf den Personalbestand nur möglich, daß sich der Verband in alle Planungen beratend einschaltet. So nimmt er zu allen Kanalisations- und Kläranlagenentwürfen Stellung, wobei besonderes Augenmerk auf die Möglichkeit gerichtet wird, Gemeinschaftskläranlagen zu errichten, weil diese mit geringem Personalaufwand sicherer zu betreiben sind als viele kleinere Kläranlagen. Dem Verband stehen Mitarbeiter mit vieljähriger Erfahrung bei Bau und Betrieb von Kläranlagen zur Verfügung, so daß er mit seiner Beratung bei der Planung und Ausschreibung der von den Mitgliedern zu bauenden Kläranlagen auf eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende zweckmäßige und betriebstechnisch sinnvolle Gestaltung der Anlagen Einfluß nehmen kann, um später einen wirtschaftlichen und reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. So bereiten die Entwurfsaufstellung und die Bauausführung für Kläranlagen den Gemeinden keine besonderen technischen Schwierigkeiten, wenn die Bearbeitung durch eigene Fachkräfte oder ein sachverständiges Ingenieurbüro mit Beratung durch den Verband und staatl. Dienststellen erfolgt. Schwieriger ist für die Gemeinden im allgemeinen die Durchführung eines sach- und fachgemäßen Betriebes der Anlagen, weil sie hierfür nur in seltenen Fällen über fachlich vorgebildetes Personal verfügen. Der Große Erftverband übernimmt daher auf Antrag den Betrieb bestehender kommunaler Kläranlagen mit eigenem Personal. Zur Zeit werden vom Verband 10 Kläranlagen betrieben, dazu gehören im Kreise Euskirchen die Kläranlagen Weilerswist und Vernich-Lommersum.


Erftregulierung bei Vernich


Ausbau und Unterhaltung der Wasserläufe

Neben den bereits geschilderten Gebieten Hydrologie, Wasserversorgung und Abwasserreinigung hat der Verband die Aufgabe, die Wasserläufe II. Ordnung im Verbandsgebiet auszubauen und zu unterhalten. Wie bei allen anderen Aufgabengebieten haben auch hier die bisher dazu Verpflichteten die Aufgaben, die dem großen Erftverband durch Gesetz übertragen sind, weiter zu erfüllen, bis der Verband sie übernimmt. Z. Z. baut die Erft-Unterhaltungs-Genossenschaft des Kreises Euskirchen mit Unterstützung des Kreises die Erft von der nördl. Kreisgrenze bis Euskirchen aus. Nach erfolgtem Ausbau wird die Unterhaltung der Gewässerstrecke vom Großen Erftverband übernommen. So wird das erste fertiggestellte Teilstück von Gymnich bis Weilerswist bereits vom Großen Erftverband betreut. Der Ausbau der mittleren Erft berücksichtigt bereits die Planungsgrundsätze, die der Große Erftverband in seinem Rahmenplan zum Ausbau der Erft für den gesamten Wasserlauf aufgestellt hat. Der Rahmenplan sieht zur Vermeidung von künftigen Hochwassergefahren


Hochwasserrückhaltebecken

vor, in denen die meist schnell anschwellenden Hochwasserspitzen abgefangen, gespeichert und nach Abklingen des Hochwassers langsam und ohne Gefährdung des Flusses und der Anlieger abgelassen werden. Es ist einleuchtend, daß durch die Wirkung solcher Rückhaltebecken ein wirksamer Schutz gegen Hochwasser-Gefahren erreicht und es möglich wird, die unterhalb liegende Flußstrecke nicht mehr so groß ausbauen zu müssen, was zu einer Verringerung der Landinanspruchnahme und der Baukosten führt. Auch der ausbau der mittleren Erft ist unter Berücksichtigung von Rückhaltebecken bereits mit einem kleineren Profil vorgenommen worden, als es eine ungehemmte natürliche Hochwasserspitze erfordert hätte. (Abb. 6)

Ein derartiges Rückhaltebecken ist vom Großen Erftverband oberhalb Münstereifel zwischen Eicherscheid und Schönau geplant worden. Ein Damm von 16 m Höhe wird das Tal abschließen und einen Stauraum ermöglichen, in dem rd. 900.000 m³ Wasser gespeichert werden können. Dieser Speicherraum reicht aus, um bei allen bisher beobachteten und während 100 Jahren zu erwartenden Hochwässern als Höchstmenge 7 m³/s aus dem Becken abzulassen, während der Zulauf zum Becken bis zu 42 m³/s betragen kann


Abb. 6.: Geplantes Hochwasser-Rückhaltebecken an der oberen Erft zwischen Eicherscheid und Schönau

Die Verringerung der Hochwasserspitzenmenge um rd. 35 m³/s wird eine ganz bedeutende Minderung von Hochwassergefahren unterhalb des Rückhaltebeckens bewirken.

Das Becken wird ständig leer stehen, damit es im Falle eines Hochwassers mit seinem gesamten Stauraum zur Verfügung steht. Lediglich eine kleine ständige Wasserfläche wird am Sperrdamm aus betrieblichen Gründen gehalten werden. Die Abbildung zeigt den geplanten Damm von der Oberwasserseite, sie läßt auch die vorgesehene ständige Wasserfläche erkennen. Mit dem Bau des Dammes soll begonnen werden, sobald die im Staubereich liegende Landstraße I. Ordnung Nr. 174 durch die Straßenbauverwaltung verlegt worden ist.


Ohne Wasser kein Leben

Wasser ist der wichtigste Stoff, es kann durch keinen anderen Stoff ersetzt werden. Ohne Wasser keine Vegetation, kein Leben; zuviel Wasser bedeutet Not und Tod. So sind wir Menschen gezwungen, die uns von der Natur geschenkten Vorräte pfleglich zu behandeln, zu schonen, zu bewahren und zu bewirtschaften, damit alle Lebensbereiche an dem Segen des Wassers teilhaben können und nicht durch sein Fehlen oder sein Übermaß bedroht werden. Diese Aufgaben können heute nicht mehr örtlich begrenzt erfüllt werden, sondern müssen in größeren Gebieten - z. B. in einem ganzen Flußgebiet - einheitlich, sinnvoll abgestimmt, die großen Zusammenhänge erkennend und berücksichtigend, gelöst werden. Hierfür hat der Gesetzgeber den Großen Erftverband in seinem Gebiet bestimmt.

Fotos: Großer Erftverband

Entnommen: Heimatkalender des Kreises Euskirchen 1966

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