Geschichtsseiten
für Bad Münstereifel und Umgebung Wirtschafts-,
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Das
Siegel der Effelsberger Schöffen Von
Harald Bongart
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- Das Siegel der Effelsberger
Schöffen ist an der im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf
archivierten Urkunde Nr. 2329 aus dem Bestand JülichBerg
vom 22. September 1567 erstmals überliefert. 1)
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- Der Begriff des Siegels ist
zunächst insofern zu präzisieren, als wir zwischen dem
Typar genannten Siegelstempel und dem mittels des Siegelstempels
hergestellten Siegelabdruck unterscheiden müssen. 2)
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- Da über den Verbleib
des Typars der Effelsberger Schöffen nichts Näheres
bekannt ist, ist im folgenden immer der Siegelabdruck gemeint,
wenn vom Siegel der Effelsberger Schöffen die Rede ist.
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- Den Originalsiegelabdruck an
der oben genannten Urkunde vom 22. September 1567 hat Wilhelm
Ewald in seinem bedeutenden Werk 3) bereits abgebildet und
beschrieben. Allerdings ist zu dieser Beschreibung
anzumerken, daß Ewald zum einen aus Platzgründen die
Beschreibung des Siegelbildes sehr knapp faßte, zum
anderen die Umschrift nicht vollständig wiedergeben konnte,
da der Überlieferungszustand des Siegelabdruckes nicht
mehr erlaubte. Ein Blick auf einen vom Originalabdruck von 1567
gefertigten Abguß bestätigt Ewalds Befund.
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- Bild: Brustbild des
heiligen Stephanus, des Kirchenpatrons von Effelsberg, der im
angewinkelten rechten Arm Steine hält. Darunter befindet
sich ein Wappenschild, in dem die Wappenfiguren bzw.
Heroldsbilder von Jülich, Kleve, Berg, Mark und Ravensberg
ohne Feldeinteilung dargestellt sind.
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Die Figur des heiligen Stephanus
ragt oben, der Wappenschild unten in die Umschrift hinein. Das
freie Siegelfeld ist mit Kreuzchen bestreut.
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- Umschrift: SIG
(illum)
SCAB (inorum)
E_FFELSBERCH
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- Größe: 3
cm im Durchmesser
Abbildung: Originalabdruck
an Urkunde 1586 November 9 im Archiv der Stadt Bad Münstereifel
- Literatur:
Wilhelm
Ewald, Rheinische Siegel III. Die Siegel der Rheinischen Städte
und Gerichte. Bonn 1931. Tafel 61, Nr. 8. Beschreibung im
Textband auf S. 142. -
Martin Scheins, Urkundliche
Beiträge zur Geschichte der Stadt Münstereifel und
ihrer Umgebung. Erster Band. Münstereifel 1894, S. 74
(Umschrift) und S. 108 (Siegelbild).
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Schöffensiegel
Effelsberg, StAME U 1586 Nov. 9.
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- Wenn wir nunmehr jedoch in
der Lage sind, die Umschrift vollständig
wiederzugeben, so verdanken wir dies dem glücklichen
Umstand, daß sich im Archiv der Stadt Bad
Münstereifel ebenfalls eine Urkunde mit einem
Originalsiegelabdruck des Siegels der Effelsberger Schöffen
befindet. 4) Vor Schultheiß und Schöffen des Gerichts
zu Effelsberg verkauften "die Eheleute Chrysanth an der
Scheurheck und Girdtgen zu Effelsberg ... dem Matthias Küpper
als Hospitalsmeister zu Münstereifel eine Rente von zwei
Malter Roggen und drei Reichstalern, abzulösen mit 40
Goldgulden und 60 Reichstalern." 5) Schultheiß und
Schöffen des Effelsberger Gerichts haben diesen Kaufvertrag
mit ihrem Schöffensiegel gesiegelt, was "zu urkundt
der wairheitt" und "uff der verkeuffer ... pitten"
geschah. 6)
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- Hier wird gleichzeitig
deutlich, bei welchen Amtsgeschäften die Effelsberger
Schöffen ihr Schöffensiegel benutzten. In erster Linie
diente das Schöffensiegel zur Besiegelung von
Rechtsgeschäften von Privatpersonen. Meist handelte es sich
bei diesen Rechtsgeschäften um Kaufverträge, doch
auch lehnsrechtliche Vereinbarungen wurden mit dem Siegel
des zuständigen Schöffengerichts gesiegelt, wie
eine die Mutscheid betreffende Urkunde vom 3. April 1548 belegt.
7)
-
- Das Siegel der Effelsberger
Schöffen wurde vom landesherrlichen Gericht zu Effelsberg
geführt. Dieses Gericht gehörte ebenso zum
jülich'schen Amt Münstereifel wie auch die Gerichte
Münstereifel, Iversheim, Nöthen, Tondorf, Hümmel,
Keldenich, Nettersheim, Ripsdorf, Hostel, Schönau, Kalkar,
Elsig, Arloff und Kuchenheim. 8) Vor "der Erkundigung über
die Gerichtsverfassung im Herzogtum Jülich von 1554 und
1555" 9) und der im Zusammenhang mit ihr durchgeführten
Gerichtsreform oblagen dem Schöffengericht Effelsberg
Aufgaben auf dem Gebiet der allgemeinen Rechtsprechung sowie
Notariats- und Katasteraufgaben. Nach der Gerichtsreform
beschränkte sich der Aufgabenbereich des Gerichts auf das
Notariats- und Katasterwesen, die allgemeine Rechtsprechung
aber wurde nunmehr vom Gericht in Münstereifel
wahrgenommen, denn "das Gericht Effelsberg war nach Angabe
der Kellnerei-Rechnung 'itzt in das gericht zu Munstereiffel
gekiert' ". 10)
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- Neben dem landesherrlichen
Gericht gab es in Effelsberg mit dem Hofgericht noch ein zweites
Gericht, dessen Zuständigkeitsbereich vor allem auf die
Regelung von "Streitigkeiten innerhalb der
Grundherrschaft" 11) beschränkt war. In einer
Urkunde vom 10. Oktober 1528 12) begegnen uns sowohl das
Hofgericht als auch das landesherrliche Gericht. Die
Schöffen des Hofgerichts sind in dieser Urkunde
namentlich aufgeführt und werden als "kirchove
gesworen" bezeichnet, die Schöffen des
landesherrlichen Gerichts sind lediglich unter dem Oberbegriff
"gesworen" genannt.
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- Bedeutung für eine
Betrachtung über das Siegel der Effelsberger Schöffen
erhält diese Urkunde vom 10. Oktober 1528 durch die
Tatsache, daß dieser Kaufvertrag mit dem "gesworensigell"
gesiegelt werden sollte. "Scholtis ind gesworen"
erklärten jedoch, daß sie "ind gebrech unses
gesworenamptzsegel" nicht siegeln können und
stattdessen zwei Münstereifeler Schöffen gebeten
haben, die Urkunde an ihrer Statt zu siegeln. 13)
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- Zweifelsohne verfügten
die Effelsberger Schöffen am 10. Oktober 1528 über
kein eigenes Siegel. Der Fachmann spricht in einem solchen Fall
von einer Siegelkarenz.
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- Da die Schöffen am 22.
September 1567 mit einem Schöffensiegel siegelten, 14) sind
somit die Eckdaten für die Entstehung des Effelsberger
Schöffensiegels ermittelt: Das Schöffensiegel ist nach
dem 10. Oktober 1528 und vor dem 22. September 1567 entstanden.
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- Ob die Überprüfung
der Gerichte im Herzogtum Jülich der Grund für die
Einführung eines Schöffensiegels am Effelsberger
Gericht war, läßt sich anhand der Quellen nicht
belegen.
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- Ein neues Schöffensiegel
wurde im Zuge der Gerichtsreform nur an einem Gericht im Amt
Münstereifel eingeführt, und zwar am Schöffengericht
Münstereifel. 15) Dieses Siegel löste das ältere,
gotische Schöffensiegel aus dem 14. Jahrhundert ab.
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- Im Gegensatz zum älteren
Schöffensiegel, das im Siegelbild einen ungeteilten
Wappenschild mit einem wachsenden Jülicher Löwen
oben und einem sechsstrahligen Stern unten zeigt, ist beim
Schöffensiegel von 1555 der Schild nunmehr geteilt und
der Stern fünfstrahlig. Das Siegel hat die Umschrift:
SIG(illum)
DER
SCHEFFEN
ZV
MVNSTEREIFFEL
1555. 16) Das heutige Wappen der Stadt Bad Münstereifel
geht also eindeutig auf das Schöffensiegel von 1555 zurück.
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StAME,
Urkunde vom 9. November 1586 mit dem Effelsberger Schöffensiegel"
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- Doch kehren wir nach diesem
Exkurs zum Siegel der Effelsberger Schöffen zurück.
Das Siegel hat im Siegelbild das Brustbild des Effelsberger
Kirchenpatrons, des heiligen Stephanus. 17) Der Erzmärtyrer
war der erste Blutzeuge Christi und wurde vor den Toren
Jerusalems gesteinigt. Auf die Steinigung weisen die Steine hin,
die Stephanus im Siegelbild im angewinkelten rechten Arm hält.
Unterhalb des Brustbildes des heiligen Stephanus ist ein
Wappenschild dargestellt. Dieser enthält die
Wappenfiguren Löwe (Herzogtum Jülich), Lilienhaspel
(Herzogtum Kleve), Löwe (Herzogtum Berg) und die
Heroldsbilder Sparren (Grafschaft Ravensberg) und geschachter
Balken (Grafschaft Mark). Ungewöhnlich ist die
fehlende Feldeinteilung, die Wilhelm Ewald dazu veranlaßte,
von "fünf eigenartig in den Schild eingezeichneten
Wappen" 18) zu sprechen. In der Tat trägt die
fehlende Feldeinteilung zum eigenartigen Charakter dieses
Siegelbildes bei. Die Mitte des Wappenschildes nimmt die
Lilienhaspel von Kleve ein, der jülich'sche Löwe ist
ebenso wie der bergische Löwe nach (heraldisch) links
gewendet, was bei keinem anderen Siegel eines Gerichtes aus dem
Amt Münstereifel der Fall ist. Neben Effelsberg weisen auch
die Siegel der Gerichte Nöthen (älteres und jüngeres
Schöffensiegel) und Tondorf einen durch zweimalige
Halbspaltung, Teilung und Halbspaltung fünf Felder
bildenden Schild von Jülich, Kleve, Berg, Mark und
Ravensberg auf. 19) Jedoch haben diese drei jeweils die
Feldeinteilung übernommen. Die beiden Nöthener Siegel
zeigen im Siegelbild in 1 Jülich, in 2 Kleve, in 3 Berg, in
4 Mark und in 5 Ravensberg. Bei Tondorf sind 1 und 2 vertauscht,
so daß oben (heraldisch) rechts Kleve und in der Mitte
Jülich dargestellt sind.
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- Die im Siegelbild der
Nöthener Schöffensiegel dargestellten Wappenschilde
entsprechen dem in der Mitte des 16. Jahrhunderts tatsächlich
von den Herzögen von Jülich, Kleve, Berg, Grafen von
Mark und Ravensberg geführten Wappen.
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- Während die Nöthener
Siegel und das Tondorfer Siegel den geschachten Balken
(Grafschaft Mark) jeweils unten rechts im 4. Feld und die drei
Sparren (Grafschaft Ravensberg) unten links im 5. Feld
aufweisen, sind im Siegelbild des Effelsberger Schöffensiegels
unten rechts nur zwei statt drei Sparren dargestellt und der
geschachte Balken ist unten links angeordnet.
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- Aber nicht nur durch den
"eigenartigen" Wappenschild ist das Schöffensiegel
der Effelsberger Schöffen ein ungewöhnlicher
Vertreter seiner Gattung. Dies gilt ebenso wegen der
Darstellung des Kirchenpatrons, der uns bei den Siegeln der
Gerichte des jülich'schen Amtes Münstereifel nur noch
bei Keldenich 20) begegnet. Im Siegelbild des Keldenicher
Schöffensiegels sind das Brustbild des heiligen Dionysius,
begleitet von den Buchstaben S(anctus)
D(ionysius) und unter dem Brustbild der quadrierte Wappenschild
von Jülich (Löwe in 1 und 4) und Berg (Löwe in 2
und 3) mit dem aufliegenden Herzschild von Ravensberg (Sparren)
dargestellt.
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- Den gleichen Wappenschild
wie Keldenich zeigen auch die Schöffensiegel von Schönau,
21) Arloff 22) und Iversheim 23), allerdings ohne die
Darstellung des jeweiligen Kirchenpatrons. Im übrigen
weisen die Schöffensiegel von Schönau, Arloff und
Iversheim so große Ähnlichkeit auf, daß wir
nicht fehlgehen dürften, sie ein- und demselben
Siegelstecher zuzuschreiben. 24)
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- Die Darstellung des
Kirchenpatrons im Siegelbild der Schöffensiegel im Amt
Münstereifel war also die Ausnahme.
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- Damit nicht genug: Auch die
Umschrift des Effelsberger Schöffensiegels ist in
mancherlei Hinsicht atypisch. Sie beginnt nicht oben
(heraldisch) links, sondern unten rechts und lautet: SIG(illum)
SCAB(inorum)
E_FFELSBERCH. Die runden Klammern ergänzen jeweils
abgekürzte Wörter. Sigillum ist die Diminutivform
(Verkleinerungsform) von "signum" und bedeutet Siegel,
wörtlich übersetzt heißt das Wort "Bildchen".
Scabinorum ist der Genitiv Plural von scabinus (Schöffe)
und bedeutet "der Schöffen". Eigentlich
dürfte man jetzt das Wörtchen "de" (von)
erwarten, doch wird die Umschrift mit EFFELSBERCH fortgesetzt,
wobei der Kopf des heiligen Stephanus die Umschrift hinter dem E
unterbricht: E_FFELSBERCH.
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Der Goldschmied, der das
Siegel der Effelsberger Schöffen gestochen hat, scheint
in der Kunst des Siegelstechens nicht sehr bewandert gewesen
zu sein. Alle S in der Siegelumschrift sind spiegelverkehrt, das
letzte C kann man auch als G auffassen und E_FFELSBERGH lesen.
Auch nach der Verpfändung
Effelsbergs an die Orsbeck und ihre Erben am 24. Februar 1571 25)
blieb das Schöffensiegel im Gebrauch, wie die Urkunde vom 9.
November 1586 belegt.
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Literatur:
Hauptstaatsarchiv
Düsseldorf (HStAD), Bestand Jülich-Berg (J-B) Nr.
2329, Urkunde (U) 1567 Sept. 22.
Toni Diederich,
Rheinische Städtesiegel, Neuss 1984, S. 71 (= Rheinischer
Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, Jahrbuch
1984/85).
Wilhelm Ewald, Rheinische
Siegel III. Die Siegel der rheinischen Städte und Gerichte.
Bonn 1931, Tafel 61, Nr. 8 und S. 142 (= Publikationen der
Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde XXVII).
Stadtarchiv Bad
Münstereifel (StAME), U 1586 Nov. 9. Gedruckt bei: Martin
Scheins, Urkundliche Beiträge zur Geschichte der Stadt
Münstereifel und ihrer Umgebung. Band 1, Münstereifel
1894, Nr. 28, S. 72 ff.
Scheins, Urkundliche
Beiträge (wie Anm. 4), S. 72.
Ebenda, S. 74.
HStAD, Stift
Münstereifel, Nr. 173, U 1548 April 3. Näheres über
diese Urkunde bei: Harald Bongart, Zins und Pacht der
"lehensleuthen in dem Mutscheid". Ein Beitrag zur
Besitzgeschichte des Marienstiftes zu Prüm. In: Der Prümer
Landbote. Zeitschrift des Geschichtsvereins "Prümer
Land", Nr. 39-4/93, S. 15-18.
Werner Gugat, Verfassung
und Verwaltung in Amt und Stadt Münstereifel von ihren
Anfängen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, Bonn 1969, S.
89 (= Rheinisches Archiv 69).
Gugat, Verfassung und
Verwaltung (wie Anm. 8), S. 90.
Ebenda, S. 92.
Wolfgang Herborn, Die
Geschichte von Effelsberg bis zur Pfarrerhebung 1694, S. 53. In
diesem Band.
StAME, U 1528 Okt. 10.
Ebenda.
HStAD, J-B Nr. 2329, U
1567 Sept. 22.
StAME, U 1557 Jan. 1.
Ebenda.
Zu Stephanus s.a.
Herborn, Geschichte (wie Anm. 11). S. 27.
Ewald, Rheinische Siegel
(wie Anm. 3).. S. 142.
Ebenda, Tafel G 1, Nr.
11, 12 u. 13.
Ebenda, Nr. 10.
Ebenda, Nr. 9.
StAME, U 1538 Nov. 13 u.
U 1590 Nov. 3.
StAME, U 1584 Nov. 12.
Harald Bongart, Die
Schöffengerichte von Arloff und Kirspenich und ihre Siegel.
In: Verein der Geschichts- und Heimatfreunde des Kreises
Euskirchen e.V. (hg.), 893-1993. Zum Prümer Urbar und
zur Geschichte des ländlichen Alltags, S. 256 (=Geschichte
im Kreis Euskirchen Nr. 7).
- Herborn, Geschichte (wie
Anm. 11), S. 45 f.
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Quelle: Das Münster
in der Eifel, Beiträge zur Entwicklung der Stadt vom Kloster
zum Heilbad, herausgegeben im Auftrag des Vereins Alter
Münstereifeler und der Stadt Bad Münstereifel von Horst
A. Wessel und Hans-Joachim Bädorf, Redaktion Harald Bongart
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© Copyright Harald
Bongart Bad Münstereifel
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